Vom 23. bis 30. Juni 2008 liegen die Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen und Schöffen zu jedermanns Einsicht aus.

Die Vorschlagslisten für die Schöffen finden interessierte Bürgerinnen und Bürger im Foyer der Stadtverwaltung Cottbus, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, sowie im Foyer des Rathauses am Neumarkt.

Für die Wahl der Jugendschöffen liegen die Vorschlagslisten im Fachbereich Jugend, Schule und Sport, Zimmer 2.099 im Technischen Rathaus, aus.

Gegen die Listen kann bis zum 08. Juli 2008 schriftlich oder zu Protokoll - während der üblichen Dienststunden - mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in den Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden dürfen oder nach den §§ 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollen.

Einsprüche gegen Schöffen werden im Servicebereich Recht, Zimmer 445 im Rathaus am Neumarkt, entgegengenommen.
Gegen Jugendschöffen kann man seinen Einspruch im Zimmer 2.096 des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport, Technisches Rathaus, erheben.