Der gesetzliche Auftrag, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, resultiert aus der 2005 vorgenommenen Novellierung des Sozialgesetzbuches VIII. Durch die Neufassung des § 8a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ ergeben sich hohe fachliche Anforderungen an die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.

Das vorliegende Konzept wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern des Fachbereiches Jugend, Schule und Sport und Trägern der freien Jugendhilfe unter Mitwirkung der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg im Zeitraum November 2006 bis Juli 2007 erstellt. Dem ging im November 2006 ein Fachtag zu diesem Thema voraus.

Das vorliegende Kinderschutzkonzept stellt einen Rahmen dar, der notwendige Strukturen und Maßnahmen beschreibt, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung in Cottbus weiter auszubauen und zu verbessern.

Außerdem gibt es eine klare Positionierung zur Prävention als eine Notwendigkeit, Kinder wirksam vor Gefahren zu schützen.

Inhaltliche Schwerpunkte des Konzeptes:

  • Definition von Kinderschutz
  • Struktureller Rahmen und Anforderungen an Kinderschutz in der Kinder - und Jugendhilfe
    • Qualifizierung von zwei Casemanagern für Kinderschutz (Gewährleistung Urlaubs- und Krankheitsvertretung), angesiedelt im Fachbereich Jugend, Schule und Sport.
      Der Casemanager ist maßgeblich für die Umsetzung, Weiterführung und Evaluation des Kinderschutzkonzeptes verantwortlich.
    • Netzwerke und Öffentlichkeitsarbeit: die vorhandenen Angebote von Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen in der Stadt Cottbus werden ermittelt; Erstellen eines Informationsportals über aktuelle, verbindliche Beratungs-, Vermittlungs- und Hilfseinrichtungen zum Thema Kinderschutz.
    • die Anforderungen an die gesetzlich geforderten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ wurden entsprechend der Trägerlandschaft der Stadt Cottbus definiert,
    • regelmäßige Fortbildung der „insoweit erfahrenen Fachkräfte“,
    • Einrichtung einer zentralen Kinderschutz – Telefonnummer,
    • eine für alle Leistungsbereiche verbindliche Leistungsvereinbarung wurde erstellt,
    • einheitlicher Meldebogen für alle Träger, wenn nach § 8a Abs. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz das Jugendamt informiert werden muss.
  • Prävention

Am 1.12. 2007 findet dazu in Kooperation mit der Fachhochschule Lausitz und dem Arbeitskreis Kinderschutz ein Fachtag statt. Ziel des Fachtages ist es, das vorliegende Konzept den Fachkräften vorzustellen und die Schwerpunkte hinsichtlich ihrer Umsetzung in die Praxis in Workshops zu diskutieren.

Der nächste Schritt besteht darin, auf der Grundlage dieses Konzeptes mit anderen Partnern aus dem Bildungs- und Gesundheitswesen, der Polizei und Justiz Kooperationen auszubauen und weiterzuentwickeln.