In der Zeit vom 1. April bis zum 30. Mai werden auf den Cottbuser Friedhöfen die jährlichen Standfestigkeitsprüfungen für Grabmale durchgeführt. Diese dienen dem vorbeugenden Unfallschutz und erfolgen entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbauberufsgenossenschaft.

Nicht standsichere Grabmale werden durch die beauftragten Mitarbeiter des städtischen Grünflächenamtes mit einem entsprechenden Hinweis (Aufkleber) am Grabmal gekennzeichnet. Sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, erhalten sie eine schriftliche Aufforderung, das Grabmal in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen. Dieses muss dann innerhalb einer angemessenen Frist von acht Wochen durch einen anerkannten Fachbetrieb ordnungsgemäß befestigt werden.

Bei Gefahr im Verzuge sind die beauftragten Mitarbeiter berechtigt, das entsprechende Grabmal zu sichern.