Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
Voraussetzungen
- Haupt- oder Nebenwohnung in Cottbus
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Beantragung kann selbst oder auch durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen
- in jedem Fall ist eine persönliche Antragstellung oder die des gesetzlichen Vertreters erforderlich
- bei Geschäftsunfähigen ist nur der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt
Allgemeine Hinweise
- Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt beim Bundesamt für Justiz in Bonn.
- Das private Führungszeugnis wird an die im Melderegister angegebene Privatadresse des Antragstellers gesandt.
- Der Inhalt eines Führungszeugnisses ist dreisprachig = deutsch, englisch und französisch.
- Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, erfolgt die Zusendung des Führungszeugnisses direkt an die Behörde.
- Bei der Beantragung wird zusätzlich die Adresse der Behörde, der Verwendungszweck und ggf. der dortige Ansprechpartner benötigt.
- Eine vorherige Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist beim Amtsgericht möglich.
- Die Gebühr beträgt Gebühr 13,00 €
Fristen
- Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 14 Tage.
- Das Führungszeugnis wird bis zu 3 Monate nach Ausstellungsdatum allgemein anerkannt.
Kontakt
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Anschrift
Fachbereich Bürgerservice
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
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