Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der bestandenen Jägerprüfung
- Jagdhaftpflichtversicherung (Kopie bitte dem Antrag beifügen)
- vorhandener Jagdschein
- amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, bei einem Zuzug nach Cottbus muss dieses in jedem Fall vorgelegt werden)
Voraussetzungen
- Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Cottbus
Allgemeine Hinweise
- Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03. des Folgejahres.
- Die Bearbeitung der Antragsunterlagen und die Erteilung bzw. Verlängerung von Jagdscheinen erfolgt auf Grund des besonderen Personenkreises (Jäger) durch die Untere Jagdbehörde.
- Informationen zur Jägerprüfung erhalten Sie in der Unteren Jagdbehörde.
- Termine zur Jägerprüfung werden im Amtsblatt der Stadt Cottbus sowie im Internet veröffentlicht.
- Die Gebühren können im Stadtbüro bzw. in der Stadtkasse entrichtet werden.
Fristen
Kontakt
E-Mail-Adresse
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Natur
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
Telefon
0355 612-2750