Erforderliche Unterlagen
- Ausweis bzw. Vollmacht des Hundehalters
- gegebenenfalls tierärztliche Bescheinigung
- Hundesteuermarke
Voraussetzungen
- Wegzug des Hundehalters oder
- Verkauf oder
- anderweitige Veräußerung des Hundes oder
- Tod/Einschläferung des Hundes
Allgemeine Hinweise
Inhaltsverzeichnis
(-! unterstrichene Thematik anklicken für weitere Erklärungen !-)
1. Rechtsgrundlagen
2. Allgemeine Hinweise
3. Abmeldefrist
4. Ansprechpartner
1. Rechtsgrundlagen
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Cottbus (Hundesteuersatzung) über diesen Link
http://www.cottbus.de/abfrage/satzungen/satzung.pl?id=10
2. Allgemeine Hinweise
- bei Abmeldung des Hundes - Nutzung des Formulars "Hundesteuer Abmeldung"
- bei Ummeldung des Hundes - Nutzung des Formulars "Hundesteuer Wohnungsummeldung..."
3. Abmeldefrist
- Ende der Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert/abgeschafft wird oder verendet
- kann der Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats der Abmeldung
- bei Wegzug aus Cottbus endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats der Abmeldung
- das Versäumen der Abmeldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 Hundesteuersatzung dar und kann als solche mit einem Verwarngeld geahndet werden
3. Ansprechpartner
- Frau Frühling = Tel.: 2278
- Frau Schwellow = Tel.: 2283
Fristen
- zwei Wochen nach § 10 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (HdStS)
verfügbare Formulare/Dokumente
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Finanzmanagement
Neumarkt 5
03046 Cottbus