Das Standesamt stellt Eheurkunden und beglaubigte Abschriften vom Heiratsbuch von Personenstandsfällen aus, die im Standesamtsbereich Cottbus eingetreten sind.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder
Reisepass oder
Führerschein
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Vorfahren, Abkömmlinge, Geschwister oder Ehegatten.
Andere Personen können durch diese Person schriftlich bevollmächtigt werden.
In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden.
Die Abholung der Urkunden kann durch Persönliche Vorsprache erfolgen. Dazu ist die Vorlage eines Personaldokuments erforderlich.
Urkunden und Abschriften können Sie auch per Brief, per Fax oder per E-Mail beantragen. Hierbei ist eine Kopie des Personaldokuments beizufügen. Nutzer von online-Diensten müssen diese Kopie (Mail, Fax, Brief) ebenfalls zusätzlich übersenden.
OHNE VORLAGE bzw. Kopie des Personaldokuments erfolgt hier KEINE BEARBEITUNG!
Allgemeine Hinweise
Personen, die nicht in Cottbus geboren wurden, erfahren hier die Anschriften anderer Standesämter. Wir helfen auch bei Urkundenanforderungen aus den ehemaligen Ostgebieten (jetziges Polen etc.)
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsrechtsreformgesetz
Gebühren
pro Urkunde: 10,00 € für jede weitere Ausfertigung dieser Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird: 5,00 €
Onlinevorgang
Kontakt
03046 Cottbus