Umkennzeichnung von Fahrzeugen wegen Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Meldebescheinigung nur bei ausländischen Fahrzeughaltern
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Verlusterklärung bzw. Diebstahlanzeige
Voraussetzungen
- das Fahrzeug ist in der Stadt Cottbus zugelassen
Allgemeine Hinweise
- bei Verlust eines Kennzeichens (PKW,LKW usw.) ist das zweite noch vorhandene zum Entwerten vorzulegen
- bei Diebstahl von Kennzeichen ist die bei der Polizei erstattete Anzeige vorzulegen (bitte bei Anzeigenerstattung auf die Angabe des/der Kennzeichen achten)
- besteht für das Fahrzeug ein Leasing- bzw. Finanzierungsvertrag, so muss der Fahrzeughalter die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der entsprechenden Bank anfordern
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Gebühren
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weitere Informationen
Kontakt
03044 Cottbus