Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen und ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen. Das Einkommen muss aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen gesichert sein. Zur Entscheidung über den Antrag werden die unten genannten Unterlagen benötigt. Der Antrag ist aus dem Ausland über die dortige deutsche Auslandsvertretung zu stellen. Eine gemäß § 25 Abs. 4 oder 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilte Aufenthaltserlaubnis lässt keinen Familiennachzug zu.
- aktuelle Meldebescheinigung
- Mietvertrag / Wohnraumnachweis
- Einkommensnachweis
- Bescheinigung über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nur bei Arbeitnehmern)
- Krankenversicherungsnachweis
- 1 aktuelles Passfoto
100,- EUR bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
110,- EUR bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
Gebührenermäßigung richtet sich nach §§ 52 und 53 der Verordnung zum Aufenthaltsgesetz