elektronisch über - https://www.cottbus.de/abfrage/stadtbuero/vorgang.pl?id=3243
Eine einfache Melderegisterauskunft enthält gemäß § 44 Abs. 1 Bundesmeldegesetz folgende Angaben: 1. Familiennamen 2. Vornamen 3. Doktorgrad 4. gegenwärtige Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, 5. die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist.
Gebühr
je nachgefragte Person = 10:00 €
Einwilligungserklärung und Widerruf
Auskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind zulässig, wenn die Betroffenen gemäß § 44 Abs. 3 Nummer 2 BMG in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben.
Das Formular "Einwilligungserklärung" ist unter "verfügbare Formulare/Dokumente" hinterlegt.
Die Einwilligung zur Übermittlung der Daten kann gemäß § 44 Abs. 3 Nummer 2 BMG auch widerrufen werden.
Das Formular "Widerruf zur Einwilligungserklärung" ist unter "verfügbare Formulare/Dokumente" hinterlegt.