Original der Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde des Kindes
bisheriger Kinderreisepass
Kinder müssen bei der Beantragung zugegen sein
biometrisches Lichtbild nach den neuen Foto-Richtlinen - nicht älter als ein viertel Jahr
die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig z.B. USB-Stick, elektr.Übermittlung
gültiges Personaldokument des Sorgeberechtigten
bei gemeinsamen Sorgerecht: Zustimmungserklärung des 2. Sorgeberechtigten + Kopie vom Personaldokument
ggf. Nachweise über das alleinige Sorgerecht (Scheidungsurteil)
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz in Cottbus
Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
ein sorgeberechtigtes Elternteil muss bei Antragstellung des Kinderreisepasses anwesend sein
Vorlage der schriftlichen Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ihre Unterschrift bei Antragstellung leisten
Allgemeine Hinweise
Aktuelle Informationen zur Anerkennung der Kinderreisepässe durch andere Länder und die gültigen Einreisebestimmungen erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate, Auswärtiges Amt, Reisebüros). http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html
Jeder Kinderreisepass muss mit einem Lichtbild versehen werden.
Die Passbehörden sind nicht befugt Auskünfte zu Einreisebestimmungen zu geben!
Gebühr: 13,00 €
Fristen
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, eine Verlängerung ist bis zum 12. Lebensjahr möglich.