Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument oder Fischereischein
- wenn vorhanden Nachweiskarte für die Fischereiabgabe
- ggf. Vollmacht der Sorgeberechtigten
Voraussetzungen
- Ausübung der Fischerei
- ggf. Fischereischein
- zusätzlich bei minderjährigen Antragstellern
- Zustimmung des Sorgeberechtigten
- persönliche Vorsprache des Antragstellers
Allgemeine Hinweise
- Personen, welche die Fischerei ausüben, müssen generell eine Fischereiabgabe entrichten
- Beantragung der Nachweiskarte, wenn diese noch nicht vorhanden ist
- die Fischereiabgabemarke wird in die Nachweiskarte geklebt
- Gebühren
- Fischereiabgabe für Kinder und Jugendliche von 8 -17 Jahre
- für ein Kalenderjahr
- 2,50 EURO
- Fischereiabgabe für Personen ab 18 Jahren
- für ein Kalenderjahr
- 12,00 EURO
- Fischereiabgabe für Personen ab 18 Jahren
- für fünf Kalenderjahre
- 40,00 EURO
- Fischereiabgabe für Kinder und Jugendliche von 8 -17 Jahre
- Erledigung
- im Stadtbüro, Karl-Marx-Straße 67 oder
- Fachbereich Umwelt und Natur, Untere Jagd- und Fischereibehörde, Karl-Marx-Straße 67, Zimmer 5.001 oder
- in der Stadtkasse, Am Neumarkt 5
- nur Fischereiabgabemarken, keine Nachweiskarten erhältlich
Fristen
- Fischereiabgabemarke wird für ein Kalenderjahr oder für fünf Kalenderjahre ausgegeben
verfügbare Formulare/Dokumente
- Fischerei Infoblatt Bürgerservice; MS Word / 28.15 KByte / 08.10.2020
- Fischereischein Antrag Bürgerservice; MS Word / 66.38 KByte / 08.10.2020
Kontakt
E-Mail-Adresse
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Natur
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
Telefon
0355 612-2750