Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Der Antragsteller hat das 16. Lj. vollendet.
Allgemeine Hinweise
Die Teilnahme an der Jagd ist nur in Begleitung eines erfahrenen Jägers möglich.
Fristen
Der Jugendjagdschein wird für 1 Jahr ausgestellt max. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Kontakt
E-Mail-Adresse
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Natur
Neumarkt 5
03046 Cottbus
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Lage (Stadtkarte)
Telefon
0355 612-2750