Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Allgemeine Hinweise
- Eine Unterschrift wird beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder
bei einer sonstigen Stelle, auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. - Eine Unterschrift darf nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Dienstkraft entweder persönlich
vollzogen oder persönlich anerkannt wird. - Gebühr: 2,10 €
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