Eingriffe in die bauliche Substanz des Straßenkörpers bedürfen der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Der Straßenkörper sind insbesondere der Straßengrund, der Straßenunterbau, der Straßenoberbau, die Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützwände, Lärmschutzanlagen, die Fahrbahn, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Parkplätze, Park- und Materialbuchten sowie Rastplätze, soweit sie mit einer Fahrbahn im Zusammenhang stehen (unselbstständige Parkflächen, unselbstständige Rastplätze), Bushaltebuchten sowie Rad- und Gehwege, auch wenn sie ohne unmittelbaren baulichen Zusammenhang im Wesentlichen mit der Fahrbahn gleichlaufen (unselbstständige Rad- und Gehwege), und die Flächen verkehrsberuhigter Bereiche.

Allgemeine Hinweise

Die Anzeigeformulare finden Sie im Bereich "externe Formulare/Dokumente". Das relevante Formular füllen Sie bitte online aus und versenden es automatisch.

• Für die Rechtskraft drucken Sie sich bitte das ausgefüllte Antrags-/Anzeige-Formular aus und versehen es mit den erforderlichen Unterschriften.

• Erst wenn Sie dieses unterschriebene Antrags/Anzeige-Formular mit allen notwendigen Anlagen im Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen eingereicht haben, wird der vorher von Ihnen versendete Online-Antrag bearbeitet.

Dazu haben Sie die Möglichkeit, das unterschriebene und eingescannte Formular direkt mit dem Antrag und den erforderlichen Anlagen als eine weitere Anlage online zu versenden. Alternativ können Sie uns das unterschriebene und eingescannte Formular mit allen notwendigen Anlagen per E-Mail (tiefbauamt@cottbus.de) zusenden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den klassischen Postweg zu nutzen.

externe Formulare/Dokumente

verfügbare Formulare/Dokumente

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