Dieses Online-Formular unterstützt Sie bei der Beantragung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung. Der Diese Auskunft wird gemäß § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) erteilt und ist kostenpflichtig. Für soziale Zwecke ist die Meldebescheinigung gebührenfrei.
Eine einfache Meldebescheinigung beinhaltet folgende Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens-, Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat bei Geburt im Ausland.
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann außer der Daten einer einfachen Meldebescheinigung folgende Daten enthalten: gesetzliche Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder, derzeitige Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie Familienstand
Allgemeine Hinweise
Nach Prüfung und Bearbeitung geht Ihnen das Ergebnis und die Rechnungslegung auf dem Postweg zu.
Rechtsgrundlagen
Der Antrag richtet sich nach § 18 Bundesmeldegesetz und ist gebührenpflichtig.
Gebühren
Gebühr je Meldebescheinigung: 5,00 EUR
Gebührenbefreiung für soziale Zwecke
Onlinevorgang
Kontakt
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
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