Bei ist Ihnen soll die Notwendigkeit von medizinischen oder therapeutischer Maßnahmen gemäß der Bundesbeihilfeordnung (BBhV) geprüft werden. In diesem Fall ist durch den Beamten/in zunächst ein entsprechender Antrag an die Beihilfestelle zu richten. Diesem Antrag ist ein Attest des behandelnden Arztes beizufügen, das die wesentlichen Angaben zur Erkrankung (Diagnose) enthält.
Erforderliche Unterlagen
• Personalausweis
• Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.)
• Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamtes
• Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzte
• Medikamentenplan
• ausgefüllter Anamnesebogen
Elektronische Datenträger (DVD/CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.
Voraussetzungen
Auf Grund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für Antragstellerinnen und Antragssteller durchgeführt, die ihren Wohnsitz in Cottbus haben.
Allgemeine Hinweise
Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.
Gebühren
Die Kosten trägt die untersuchte Person. Die Gebühr wird nach dem zeitlichen Aufwand gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cottbus berechnet.
verfügbare Formulare/Dokumente
Kontakt
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus