Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, z.B. Heizölanlagen
Erforderliche Unterlagen
Ausgefülltes Anzeigeformular für die jeweilige Anlagenart.
Allgemeine Hinweise
Anzeigepflichtig sind auch die wesentliche Änderung und die Stillegung des Betriebs der Anlage.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 (BGBl.I S.905);
§ 20 Abs.1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) vom 02. März 2012 (GVBl.I/12, Nr.20)
Gebühren
Gebührenpflichtig entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)
Fristen
Die Anzeige ist mindestens 3 Wochen vor Baubeginn einzureichen.
verfügbare Formulare/Dokumente
- Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Umwelt und Natur; MS Word / 102.00 KByte / 18.04.2019
- Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Umwelt und Natur; PDF / 123.24 KByte / 18.04.2019
Kontakt
Name
Fachbereich Umwelt und Natur
E-Mail-Adresse
Anschrift
Neumarkt 05
03046 Cottbus
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Lage (Stadtkarte)
Telefon
0355 612 2750