Aufgabe des Sachgebietes Beiträge sind die Ermittlung und Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Diese Beiträge sind öffentliche Abgaben, die per Gesetz entstehen.

Unter Erschließung sind die baulichen Maßnahmen zu verstehen, die die bauliche oder gewerbliche Nutzung von Grundstücken ermöglichen; die Erschließung zielt auf die Baureifmachung von Grundstücken ab. Zu diesem Zweck errichtete öffentliche Anlagen sind Erschließungsanlagen im Sinne der §§ 123 ff des Baugesetzbuches (BauGB). Für den der Stadt Cottbus durch die Herstellung einer Erschließungsanlage entstehenden Aufwand sind gemäß § 127 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Cottbus Erschließungsbeiträge zu erheben.
Darunter fallen auch Straßen und Wege, die noch nie endgültig technisch hergestellt worden sind, aber seit Jahren als Verkehrsanlage fungieren, dazu gehören die sogenannten „Sandpisten“.

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