Erstmalige Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges in Deutschland
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Meldebscheinigung nur bei ausländischen Fahrzeughaltern)
- Fahrzeugbrief/-schein bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil I und II oder Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges
- kann nichts dergleichen vorgelegt werden, ist ein Gutachten gem. § 21 StVZO (§ 14 Abs. 2 Satz 4 FZV) von einem amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- Bankverbindung (IBAN / bei ausländischen Konten auch BIC)
bitte das als Download bereitgestellte Formular SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausfüllen
- bei Erledigung durch Dritte ist zusätzlich vorzulegen:
* Vollmacht * Personaldokument des Fahrzeughalters oder Kopie mit dem Vermerk: "nur zur Zulassung der Fahrzeugs ... mit der FIN ..." plus Datum und Unterschrift im Original * Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz- Steuer
Voraussetzungen
- das Fahrzeug soll erstmalig in Deutschland zugelassen werden
- es handelt sich um ein gebrauchtes, im Ausland schon einmal zugelassenes Fahrzeug oder
- es handelt sich um ein ehemaliges DDR-Fahrzeug, welches noch nicht nach Bundesdeutschem Recht zugelassen war oder
- es handelt sich um ein Fahrzeug, das nur auf nichtöffentlichem Gelände im Einsatz war oder
- es handelt sich um ein Fahrzeug, welches mehr als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt oder länger als 7 Jahre im Ausland zugelassen war
Neu ab 01.04.2006:
-der Kraftfahrzeughalter erteilt eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem eigenen Bankkonto
-der Kraftfahrzeughalter hat keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen
Allgemeine Hinweise
bei Zulassung auf Firmen sind im Allgemeinen zusätzlich vorzulegen
- Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister
Bitte bei Zulassung auf eine Firma vorher telefonisch nach den benötigten Unterlagen erkundigen.
Zulassungen von Fahrzeugen für Privatpersonen können nur am Hauptwohnsitz erfolgen
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Gebühren
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
verfügbare Formulare/Dokumente
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Verzicht auf die Abgabe einer Einzugsermächtigung bei Zulassung eines Fahrzeugs (Härtefallbescheinigung) Bürgerservice; PDF / 7.67 KByte / 12.05.2006
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung, dass gegen die Zulassung keine kraftfahrzeugsteuerlichen Bedenken bestehen Bürgerservice; PDF / 7.75 KByte / 12.05.2006
- Merkblatt für das KfZ-Zulassunsgwesen Bürgerservice; PDF / 20.62 KByte / 31.01.2014
- Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Brandenburg Bürgerservice; PDF / 38.89 KByte / 12.05.2006
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (am PC ausfüllbar) Bürgerservice; PDF / 30.13 KByte / 03.07.2014
- Vollmacht (KfZ-Zulassung) Bürgerservice; PDF / 64.58 KByte / 28.04.2016