Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbereich
- Personalausweis oder Reisepass (Meldebscheinigung nur bei ausländischen Fahrzeughaltern)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulasungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen (bei Krädern und Anhängern 1x, sonst 2x)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Bankverbindung (IBAN / bei ausländischen Konten auch BIC)<br/>- bereitgestelltes Formular SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausfüllen
Hinweis: bei Erledigung durch Dritte ist zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Personaldokument des Fahrzeughalters oder Kopie des Personaldokumentes mit dem Vermerk: "nur zur Zulassung des Fahrzeuges ... mit der FIN ..." plus Datum und Unterschrift im Original
- der Kraftfahrzeughalter erteilt eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- der Kraftfahrzeughalter hat keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen
bei Zulassung auf Firmen sind im Allgemeinen zusätzlich vorzulegen
- Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister
Bei Zulassung auf eine Firma bitte vorher telefonisch nach den benötigten Unterlagen erkundigen.
- ist der Halter nicht gleichzeitig auch Versicherungsnehmer, so müssen beide auf der Versicherungsbestätigung eingetragen bzw. ein abweichender Halter erlaubt sein
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern muss eine Einverständniserklärung aller Personensorgeberechtigten vorliegen, einschließlich der Nennung des Ansprechpartners.
- besteht für das Fahrzeug ein Leasingvertrag bzw. Finanzierungsvertrag, so muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II bei der entsprechenden Bank anfordern
- die Zulassung von Fahrzeugen für Privatpersonen kann nur am Hauptwohnsitz erfolgen
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)