Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Zulassungsbereiches der Stadt Cottbus
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Meldebscheinigung nur bei ausländischen Bürgern)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen (bei Krädern und Anhängern 1x, sonst 2x)- wenn das Fahrzeug abgemeldet war oder ein neues Kennzeichen gewünscht wird
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Bankverbindung (IBAN / bei ausländischen Konten auch die BIC)- hierzu bitte das breitgestellte Formular SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausfüllen
Hinweis:
bei Erledigung durch Dritte ist zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht und Teilnahmeerklärung zum Lastschrift-
einzugverfahren für die Kfz-Steuer
- Personaldokument des neuen Fahrzeughalters oder Kopie des Personaldokumentes mit dem Vermerk: "nur zur Zulassung des Fahrzeuges ... mit der FIN ..." plus Datum und Unterschrift im Original
Voraussetzungen
- das Fahrzeug ist bereits in der Stadt Cottbus zugelassen
- es gibt einen neuen Fahrzeughalter
Neu ab 01.04.2006:
-der Kraftfahrzeughalter erteilt eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto
- der Kraftfahrzeughalter hat keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen- es bestehen keine offenen Gebührenforderungen der Stadt Cottbus
Allgemeine Hinweise
- bei Umschreibungen auf eine Firma bitte vorher telefonisch nach den benötigten Unterlagen erkundigen
- ist der Halter nicht gleichzeitig auch Versicherungsnehmer, so müssen beide in der elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB) vermerkt sein
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern muss eine Einverständniserklärung aller Personensorgeberechtigten vorliegen, einschließlich der Nennung des Ansprechpartners.
- besteht für das Fahrzeug ein Leasingvertrag bzw. Finanzierungsvertrag, so muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II bei der entsprechenden Bank anfordern
- Zulassungen von Fahrzeugen für Privatpersonen können nur noch am Hauptwohnsitz erfolgen
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Gebühren
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fristen
Der neue Halter von einem zugelassenem Fahrzeug ist gemäß § 13 Abs. 4 FZV verpflichtet, das Fahrzeug umgehend umzumelden.
verfügbare Formulare/Dokumente
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Verzicht auf die Abgabe einer Einzugsermächtigung bei Zulassung eines Fahrzeugs (Härtefallbescheinigung) Bürgerservice; PDF / 7.67 KByte / 12.05.2006
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung, dass gegen die Zulassung keine kraftfahrzeugsteuerlichen Bedenken bestehen Bürgerservice; PDF / 7.75 KByte / 12.05.2006
- Merkblatt für das KfZ-Zulassunsgwesen Bürgerservice; PDF / 20.62 KByte / 31.01.2014
- Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Brandenburg Bürgerservice; PDF / 38.89 KByte / 12.05.2006
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (am PC ausfüllbar) Bürgerservice; PDF / 30.13 KByte / 03.07.2014
- Vollmacht (KfZ-Zulassung) Bürgerservice; PDF / 64.58 KByte / 28.04.2016