Wiederzulassung eines Fahrzeuges - nach Außerbetriebsetzung
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Abmeldebescheinigung (wenn vorhanden)
- Kennzeichen (bei Krädern und Anhängern 1x, sonst 2x)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
- Bankverbindung (IBAN / bei ausländischen Konten auch BIC) bitte das als Download bereitgestelltes Formular SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausfüllen
Hinweis:
bei Erledigung durch Dritte ist zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Bankverbindung (IBAN und BIC) - hierzu bitte das als Download breitgestellte Formular SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausfüllen
- Personaldokument des Fahrzeughalters oder Kopie mit dem Vermerk: "nur zur Zulassung des Fahrzeuges ... mit der FIN ..." plus Datum und Unterschrift im Original
Voraussetzungen
- das Fahrzeug war bereits in Stadt Cottbus zugelassen
- das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt (nicht länger als 7 Jahre)
-der Kraftfahrzeughalter erteilt eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem eigenen Bankkonto
-der Kraftfahrzeughalter hat keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen- es bestehen keine offenen Gebührenforderungen der Stadt Cottbus
Allgemeine Hinweise
- ist der Halter nicht gleich Versicherungsnehmer, müssen beide auf der elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB)eingetragen sein
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern muss die Einverständniserklärung aller Personensorgeberechtigten vorliegen einschließlich der Benennung des Ansprechpartners
- besteht für das Fahrzeug ein Leasing- bzw. Finanzierungsvertrag, so muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der entsprechenden Bank anfordern
- Zulassungen von Fahrzeugen für Privatpersonen können nur am Hauptwohnsitz erfolgen
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Gebühren
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fristen
- die Widerinbetriebnahme kann bis zu 7 Jahren nach Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges unter Vorlage einer gültigen Hauptuntersuchung und wenn erforderlich der Abgasuntersuchung erfolgen
verfügbare Formulare/Dokumente
- Merkblatt für das KfZ-Zulassunsgwesen Bürgerservice; PDF / 20.62 KByte / 31.01.2014
- Vollmacht (KfZ-Zulassung) Bürgerservice; PDF / 64.58 KByte / 28.04.2016