Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Die Unternehmenskarte wird an den Unternehmer oder an die für den Fahrzeugeinsatz verantwortliche Person ausgegeben. Damit der Einsatz eines Kraftfahrzeuges dem Unternehmen zugeordnet werden kann, muss zu Beginn und am Ende der Fahrt die Unternehmenskarte in das Kontrollgerät eingegeben werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument des Unternehmers bzw. der zur Vertretung berufenen Person
- ggf. Personaldokument der für den Fahrzeugeinsatz verantwortlichen Person
- bei Erstausstellung Gewerbeanmeldung
- Vollmacht des Unternehmers
Voraussetzungen
- Sitz des Unternehmens in Cottbus
- persönliche Vorsprache ist erforderlich
Allgemeine Hinweise
Eine Vollmacht des Unternehmers muss bei Beantragung der Unternehmenskarte vorliegen. Die Unternehmenskarte wird direkt nach der Fertigung vom Kraftfahrt-Bundesamt an den Antragsteller übersandt.
Rechtsgrundlagen
Fahrpersonalgesetz, Fahrpersonal-Verordnung
Gebühren
47,00 Euro für die Erteilung der Unternehmenskarte
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.