Fahrer von Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht im gewerblichen Straßenverkehr und Bussen müssen über ihre Lenk- und Ruhezeiten einen Nachweis führen. Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Identitätsdaten des Fahrers. Das Fahrpersonal muss die Fahrerkarte in das Kontrollgerät einstecken, um es in Betrieb nehmen zu können. Die Fahrerkarte ist mit einem Mikrochip versehen und speichert die persönlichen Zeiten des Fahrpersonals. Die Karte darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden und jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Vom Kraftfahrt-Bundesamt wird die Karte hergestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiges Personaldokument
- EU-Führerschein
- biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
- vorhandene Fahrerkarte bei Verlängerung, Ersatzausstellung
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Cottbus
- persönliche Vorsprache ist erforderlich
- EU-Führerschein
Allgemeine Hinweise
Die Fahrerkarte wird direkt nach der Fertigung vom Kraftfahrt-Bundesamt an den Antragsteller übersandt.
Rechtsgrundlagen
Fahrpersonalgesetz, Fahrpersonal-Verordnung
Gebühren
45,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.
Fristen
Der Antrag auf Verlängerung der Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit eingereicht werden. Die Fahrerkarte kann erst 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt werden.