Wer ein Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenwagen im Linienverkehr, gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führen möchte, benötigt eine gesonderte Erlaubnis für die Beförderung der Fahrgäste. Für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen hat der Bewerber eine Ortskundeprüfung abzulegen. Hier ist nachzuweisen, dass er über ausreichende Ortskenntnisse verfügt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Ausbildung und Vorbereitung für diese Prüfung kann durch eine Fahrschule erfolgen. Die Zeit und der Ort der Prüfung werden von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde festgelegt. Bei der Beförderung von Fahrgästen ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mitzuführen. Die Fahrerlaubnis kann für 5 Jahre erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiges Personaldokument
- EU-Führerschein
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur bei Erstantrag und für die Erteilung Krankenkraftwagen erforderlich)
- ärztliches Gutachten, nicht älter als 1 Jahr
- augenärztliches Gutachten, nicht älter als 2 Jahre
- Bescheinigung über die Untersuchung des Leistungsvermögens (nur bei Erstantrag und ab dem 60. Lebensjahr)
- Behördenführungszeugnis (kann in der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden)
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Cottbus
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens 2 Jahre, für Krankenkraftwagen mindestens 1 Jahr
- Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
- persönliche Vorsprache bei Antrag auf Verlängerung oder Ersatzausfertigung der Fahrgastbeförderung ist erforderlich
- Ortskundeprüfung bei Erteilung der Fahrgastbeförderung für Taxen
Allgemeine Hinweise
Bleibt der Bewerber einmal der Prüfung ohne wichtigen Grund und ohne entsprechende Entschuldigung fern, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Im Wiederholungsfall gilt der Nachweis der Ortskenntnisse insgesamt als nicht erbracht und der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird abgelehnt.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung, Personenbeförderungsgesetz, Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Gebühren
43,90 Euro für die Erteilung einer Fahrgastbeförderung
38,00 Euro für die Verlängerung einer Fahrgastbeförderung
46,00 Euro für die Ortskundeprüfung
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.
Fristen
Termine 2021
17.02.2021
21.04.2021
16.06.2021
18.08.2021
20.10.2021
15.12.2021
Anmeldung und Entrichtung der Prüfungsgebühr spätestens 2 Tage vor dem Prüfungstermin.
verfügbare Formulare/Dokumente
- Festlegung zur Durchführung der Ortskundeprüfung zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für die Stadt Cottbus Bürgerservice; PDF / 123.53 KByte / 13.03.2018
- Ortskundekatalog für die Ortskundeprüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen der Stadt Cottbus Bürgerservice; PDF / 175.04 KByte / 12.03.2018