Wechsel der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung für ein in Cottbus zugelassenes Fahrzeug
Erforderliche Unterlagen
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Voraussetzungen
Das Fahrzeug ist im Zuständigkeitsbereich der Stadt Cottbus zugelassen.
Allgemeine Hinweise
- Versicherungswechsel müssen grundsätzlich vom Versicherer an die Zulassungsbehörde elektronisch übermittelt werden
- es werden grundsätzlich keine Versicherungswechsel im Papierformat mehr entgegengenommen und bearbeitet
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Weitere Informationen
Kontakt
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Kfz-Zulassungsbehörde
E-Mail-Adresse
Telefon
0355-612 4751
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Name
Stadtbüro City
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Telefon
0355-612 2070