Bei einer Namensänderung, Unleserlichkeit oder Unkenntlichkeit wird ein neuer EU-Führerschein ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument mit der Namensänderung bzw. Urkunde über die Namensänderung, wenn noch kein aktuelles Personaldokument vorhanden ist
- Führerschein
-biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
- ggf. Registerauszug
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Cottbus
- persönliche Vorsprache ist erforderlich
Allgemeine Hinweise
Wenn der Führerschein kein Kartenführerschein ist und nicht in Cottbus ausgestellt wurde, wird zusätzlich ein aktueller Registerauszug der ausstellenden Behörde benötigt. Das Dokument wird nach Fertigung von der Bundesdruckerei direkt an den Antragsteller übersandt.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung
Gebühren
ab 30,39 Euro für den neuen Führerschein
Fristen
keine
Weitere Informationen
Kontakt
Name
Geschäftsbereich II, Bürgerservice, Fahrerlaubnisbehörde
E-Mail-Adresse
Telefon
0355 612-4751