Befristete Fahrerlaubnisklassen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt, da in dem alten Führerschein keine Änderungen durchgeführt werden können. Die Führerscheinklasse kann dann für 5 Jahre verlängert werden. Die Berechtigung, Kraftfahrzeuge über 7,5 t zu führen, erlischt mit dem 50. Geburtstag, auch dann, wenn noch kein EU-Führerschein vorhanden ist. Wer weiterhin diese Kraftfahrzeuge fahren möchte, muss rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiges Personaldokument
- Führerschein
- biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
- ärztliches Gutachten, nicht älter als 1 Jahr
- augenärztliches Gutachten, nicht älter als 2 Jahre
- Bescheinigung über die Untersuchung des Leistungsvermögens (nur für die Klassen D1, D1E, D, DE)
- zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE ein Behördenführungszeugnis (das kann in der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden)
- ggf. Registerauszug
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Cottbus
- persönliche Vorsprache ist erforderlich
Allgemeine Hinweise
Wenn die Fahrerlaubnis für die befristeten Klassen abgelaufen ist, darf man diese Kraftfahrzeuge nicht mehr führen. Ist die Gültigkeit schon sehr lange abgelaufen (z.B. 10 Jahre), kann die erneute Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich werden. Wenn gleichzeitig die Schlüsselzahl 95 eingetragen werden soll, sind die hierfür notwendigen Unterlagen vorzulegen. Wenn der Führerschein kein Kartenführerschein ist und nicht in Cottbus ausgestellt wurde, wird noch zusätzlich ein aktueller Registerauszug der ausstellenden Behörde benötigt. Wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen gestellt wird, erfolgt die Übersendung des Dokumentes nach Fertigung von der Bundesdruckerei direkt an den Antragsteller.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung
Gebühren
48,99 Euro für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.
Fristen
Der Antrag sollte mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Befristung bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.