Wer seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen EU-Führerschein umtauschen möchte, kann einen Antrag auf Umtausch stellen. Die Gültigkeit des neuen Führerscheines wird auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der 15 Jahre muss dann der Führerschein umgetauscht werden. Besonders bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, seinen "alten" Führerschein in einen neuen EU-Führerschein umzutauschen.
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
- Führerschein
- ggf. Registerauszug
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Cottbus
- persönliche Vorsprache ist erforderlich
Allgemeine Hinweise
Die Fahrerlaubnis der Klasse 2 wird bei Umstellung in die Klasse CE bis zum 50. Lebensjahr befristet. Sollte der Führerschein nicht in Cottbus ausgestellt worden sein, wird noch zusätzlich ein aktueller Registerauszug der ausstellenden Behörde benötigt. Das Dokument wird nach Fertigung von der Bundesdruckerei direkt an den Antragsteller übersandt.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung
Gebühren
30,39 Euro für den Umtausch in einen EU-Führerschein
Fristen
keine