Sie möchten ein Fahrzeug außer Betrieb setzen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen
Achtung:
- bei notwendiger Abmeldung wegen Diebstahl des Fahrzeuges ist eine Diebstahlanzeige vorzulegen!
Voraussetzungen
Das Fahrzeug ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen
Allgemeine Hinweise
Ein Fahrzeug kann für max.7 Jahre außer Betrieb gesetzt werden. Wird diese Frist überschritten und sind die Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt gelöscht, so erlischt auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und gilt als endgültig aus dem Verkehr gezogen.
- Bei der Außerbetriebsetzung kann das Kennzeichen wieder reserviert oder für ein neues Fahrzeug verwendet werden.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Gebühren
- gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST)
Fristen
- Die Außerbetriebsetzung ist für max. 7 Jahre möglich.
verfügbare Formulare/Dokumente
- Merkblatt für das KfZ-Zulassunsgwesen Bürgerservice; PDF / 20.62 KByte / 31.01.2014
- Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Brandenburg Bürgerservice; PDF / 38.89 KByte / 12.05.2006