Keine Schock-Rechnungen mehr für Handy-Gebühren
10.03.2010
Seit 1. März greift eine neue Regelung der europäischen Roaming-Vorschriften. Sie besagt, dass alle Mobilfunkanbieter einen Mechanismus einrichten müssen, der die Datenleitung unterbricht, sobald ein Rechnungsbetrag von 50 Euro erreicht wird. Die Regelung ist Teil der neuen EU-Roamingvorschriften, auf die sich die EU im Juni 2009 geeinigt hatte. Die für die digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes wies darauf hin, „dass der Schutz vor dem Rechnungsschock beim Daten-Roaming das Vertrauen der Kunden stärken wird, mobile Dienste zum Surfen im Internet zu nutzen.“
Kunden können statt des Höchstbetrags in Euro auch eine Obergrenze für das Datenvolumen festlegen, das heruntergeladen werden kann. Wer möchte, kann den neuen Kostenschutz auch ausschalten. Die EU reagiert mit den Roaming-Regeln auf Fälle, bei denen Mobilfunkkunden unerwartet mehrere tausend Euro für das Internetsurfen im Ausland bezahlen mussten. Die Roamingvorschriften gelten zunächst bis zum Sommer 2012. Mitte 2010 wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über das Funktionieren der neuen Vorschriften vorlegen. Falls notwendig, könnte die Kommission dann bis Ende Juni 2011 weitere Regelungen vorschlagen.
