Schiedsstellen der Stadt Cottbus

allgemeine Informationen

Die Stadt Cottbus ist gem. Schiedsstellengesetz des Landes Brandenburg vom 21. Nov. 2000 (GVB. I S 158) verpflichtet zur Durchführung von Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten Schiedsstellen einzurichten und zu unterhalten. Die dort tätigen Schiedspersonen unterstehen unmittelbar der Aufsicht des Direktors des Amtsgerichtes, soweit es ihre Tätigkeit im Rechtspflegebereich betrifft.

Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen. Es ist durch die Schiedsperson auf Antrag durchzuführen in:

  1. Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
    • vermögensrechtliche Ansprüche, wie Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Sachen, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Belange
    • nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre (außer in Presse und Rundfunk)
  2. In Strafsachen, als Vergleichsbehörde gem. § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung. Es handelt sich dabei um folgende Vergehen: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB), Bedrohung und Sachbeschädigung

Der Antrag auf Durchführung der Schlichtungsverhandlung ist bei der zuständigen Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich vor der Schiedsperson zu Protokoll zu erklären.

Bei Antragsstellung sind grundsätzlich die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen zu zahlen. Die Gebühr beträgt mindestens 10 € höchstens 40 €.

Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt. Er muss Namen, Vornamen und Anschrift der Parteien, eine allgemeine Angabe des Streitgegenstandes und die Unterschrift des/der Antragsstellers/in enthalten. Dem schriftlichen Antrag sollen die für die Zustellung erforderlichen Abschriften beigefügt werden.

Durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus wurden folgende Schiedsstellen errichtet:

Schiedsbereiche Schiedspersonen Stellvertreter/in
Cottbus Mitte
wird begrenzt durch die Schillerstraße,
Lessingstraße, K.-Marx-Str., Hubertstraße,
Zimmerstraße, Uferstraße,
L.-Leichhardt-Allee, Blechenstraße
Lothar Domisch
Lobedanstraße 11
03046 Cottbus
Tel: 0355 4948147
Cottbus Ost
umfaßt die Stadtteile: Sandow, Merzdorf,
Dissenchen, Branitz, Kahren
Regina Uhlemann
Am Hammergraben 74
03042 Cottbus
Hans-Joachim Frank
Damaschkeallee 35
03042 Cottbus
Tel. p.: 72 13 48
Tel. d.: 35 94 10
Tel: 70 22 14
Cottbus Süd I
wird begrenzt durch: Bahnlinie der DB
Straßenbahntrasse Linie 4, Stadtteilgrenze
Sachsendorf, und beinhaltet die
Stadtteilgebiete Groß Gaglow, Gallinchen
Angela Münchow
Leipziger Str. 26
03048 Cottbus
Peter Pollack
Hagenwerder Str. 17
03048 Cottbus
Tel.: 38 00 30-0 oder
2903867
Tel: 52 46 22
Cottbus Süd II
wird begrenzt durch: Bahnlinie der DB
Straßenbahntrasse Linie 4, Stadtteilgrenzen
Spremberger Vorstadt, Madlow und
das Stadtteilgebiet Kiekebusch
Günter Schröter
Zielona-Gora-Str. 21
03050 Cottbus
Annett Gräbitz
H.-Löns-Straße 8a
03050 Cottbus
Tel. 54 22 09
Cottbus West
umfasst den Stadtteil Ströbitz
Dr. Hans Peter Kuhr
Dahlitzer Str. 34
03046 Cottbus
Heinz-Jörg Wengler
Landgrabenstraße 3 b
03046 Cottbus
Tel: 791514Tel: 8 62 89 38
Nord I
umfasst den Stadtteil Schmellwitz
Carsten Gubatz
Briesener Weg 2
03055 Cottbus
Alicia Kuhlmann
Karlstraße 71
03044 Cottbus
Tel: 01727909739 Tel.: 8693566
oder 017624904524
Cottbus Nord II
umfasst die Stadtteile: Saspow,
Sielow, Skadow, Döbbrick, Willmersdorf
Ahmed Lamrini
Mozartstr. 29
03044 Cottbus
Tel. p.: 86 04 64
Tel. d.: 75 18 0

Stand: 8. Dezember 2009

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bund Deutscher Schiedsmänner/Schiedsfrauen Brandenburg
Bund Deutscher Schiedsmänner/Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Cottbus