Stadtplanung Cottbus
Stadtplanung als Prozess der Formgebung und Regelung räumlicher Entwicklung muss - ausgehend und bestimmt von den Tendenzen der gesellschaftlichen Entwicklung - administrativ umsetzbare Konzepte für den Lebensraum STADT im Spannungsfeld zwischen konkurrierenden Nutzungs- und Flächenansprüchen und dem knappen Gut Raum entwickeln.
Im Ergebnis der Beobachtung und Analyse der Entwicklung der Stadt Cottbus wurden in dem am 27.11.1996 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Stadtentwicklungskonzept 2010 die übergeordneten Ziele der Stadtentwicklung formuliert. Auf dieser Grundlage sowie untersetzt durch Entwicklungspläne für einzelne Stadtbereiche wurde der Flächennutzungsplanes erarbeitet vorliegt.
Diese konzeptionellen und informellen Untersuchungen und Planungen geben die Leitbilder und Planungsziele für konkrete verbindliche Bauleitpläne vor, mit denen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohn- und Gewerbegebiete geschaffen werden oder die städtebauliche Ordnung in bereits bebauten Bereichen gesichert wird.
Die Aufstellung der informellen wie der verbindlichen Bauleitpläne
erfolgt in einem durch die
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geregelten Verfahren und
unter Beteiligung
der Bürger.
Die Bekanntmachung der die Aufstellungsverfahren betreffenden
Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung sowie der Termine für Informations- und
Erörterungsveranstaltungen sowie der Offenlage der Planentwürfe
erfolgt über das
Amtsblatt der Stadt Cottbus sowie durch Aushang der Bekanntmachungen.
Seit 1990 wurde für das Stadtgebiet Cottbus Rahmen- und
Bereichsentwicklungspläne als
informelle Planungen erarbeitet. Im gleichen Zeitraum wurden
insgesamt 134
Aufstellungsverfahren für verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne
und Vorhaben- und
Erschließungspläne) eröffnet, von denen bisher 52 Verfahren mit der
Inkraftsetzung der
Satzungen über die Bebauungspläne bzw. Vorhaben- und
Erschließungspläne beendet
wurden.