Turnhallen- und Schulraumvermietung
Die Vermietung der Turnhallen an Vereine erfolgt Schuljahresweise. Dazu muss bis zum 30.05. des Jahres der folgende Antrag an das Immobilienamt gestellt werden.
Die Vermietung von Räumen und Anlagen in Schulen erfolgt auf der Grundlage der Satzung . Ein formloser Antrag ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn an das Immobilienamt zu richten.
- Rechtsgrundlagen:
- Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen und Anlagen in Schulen der Stadt Cottbus
- Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Sporthallen, Sportfreianlagen der Stadt Cottbus sowie des Sport- und Freizeitbades „Lagune“
- Antragsformular:
- Antrag zur Nutzung von kommunalen Schulsportanlagen (MS Word / 59.50 KByte / 20.09.2011)
- Antrag zur Nutzung von kommunalen Schulsportanlagen (PDF / 36.28 KByte / 20.09.2011)
Allgemeine Informationen
| Marianna Langer | |
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Stadtverwaltung Cottbus Fachbereich immobilien Karl-Marx-Str. 67 03044 Cottbus | |
| Adresse auf dem Stadtplan anzeigen (Luftbild) | |
| 0355 / 612 2958 | |
| 0355 / 612 2304 oder 0355 / 612 4503 | |
| Marianna.Langer@cottbus.de |