Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Bundesrat und Bundestag haben das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beschlossen.

Leistungen können diejenigen beantragen die

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende/Sozialgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

    beziehen und unter 18 Jahre bzw. Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre sind.

Folgende Leistungen gehören zum Bildungs- und Teilhabepaket

  1. Aufwendungen für Ausflüge und für mehrtägige Fahrten der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung
  2. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf mit Beginn des neuen Schuljahres (in dem Monat, in dem das Schuljahr beginnt) zum August in Höhe von 70 € und zum Halbjahr im Februar in Höhe von 30 €
  3. Aufwendungen für eine notwendige ergänzende Lernförderung
  4. Übernahme der Mehraufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertageseinrichtung
  5. Gewährung von 10 € monatlich zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Mitgliedschaft im Verein, Unterricht in künstlerischen Fächern) für Kinder bis zum 18. Lebenjahr.

Das Gesetz ist am 01.04.2011 in Kraft getreten. Übergangsregelungen gelten für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis vorerst 31.03.2011 (gesetzliche Regelung zur Verlängerung wird erwartet).

Für die Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen, mit Ausnahme des Schulbedarfes, ist ein Antrag mit den entsprechenden Unterlagen (z.B. Vertrag mit dem Essenanbieter, Mitgliedsbescheinigung im Verein) erforderlich.

Die Leistungen - mit Ausnahme des Schulbedarfes - werden in Form von Sach- und Dienstleistungen erbracht.

Entsprechende Antragsformulare finden Sie weiter unten.

Die Anträge für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende/Sozialgeld nach dem SGB II können zur schnelleren Bearbeitung beim Jobcenter Cottbus abgegeben werden. Alle anderen Berechtigten stellen ihre Anträge beim Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus in der Thiemstraße 37.

Achtung! Aufgrund veränderter landesrechtlicher Bestimmungen im Land Brandenburg werden die Kosten für die Schülerbeförderung nicht im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen. Bitte stellen Sie ihre Anträge zur Übernahme dieser Kosten an den Fachbereich Jugend, Schule und Sport.

Für Ihre Rückfragen nutzen sie folgende Telefonnummern der Mitarbeiter des Fachbereiches Soziales

  1. Tel. 0355 612 4839 Buchstabenbereich A- J
  2. Tel. 0355 612 4822 Buchstabenbereich K - R
  3. Tel. 0355 612 4838 Buchstabenbereich S - Z
  4. Fax 0355 612 4900

Antragsformulare

Allgemeine Informationen zum Teilhabepaket für die Stadt Cottbus