Information zum Einbürgerungstest
Am 1. September 2008 ist die Regelung zum neuen Einbürgerungstest in Kraft getreten.
Danach müssen Einbürgerungsbewerber künftig unter anderem staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. Diese können sie in der Regel mit einem erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest oder mit dem Abschluss einer deutschen allgemein bildenden Schule nachweisen.
Der Test wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Länder durchgeführt. Das Bundesamt arbeitet dabei mit den Volkshochschulen als Prüfstellen zusammen.
| Die Volkshochschule Cottbus bietet den Test zu folgenden Terminen an: | 14.06.2012 um 17:00 Uhr 23.08.2012 um 17:00 Uhr 18.10.2012 um 17:00 Uhr 13.12.2012 um 17:00 Uhr |
Die Anmeldung kann nur persönlich erfolgen und muss mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin liegen. Bei der Anmeldung muss der Bewerber ein geeignetes Dokument zur Identitätsfeststellung vorlegen. Es ist das Entgelt von 25,00 € zu bezahlen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BAMF:Das Integrationsportal
Einbürgerungstest Fragen Brandenburg (PDF / 281.91 KByte / 25.09.2008)
Einbürgerungstest Fragen (alle) (PDF / 2.81 MByte / 25.09.2008)
Mustertestbogen (PDF / 216.71 KByte / 25.09.2008)