Bildungs- und Teilhabepaket - Lernförderung
Bundesrat und Bundestag haben das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beschlossen.
Leistungen können diejenigen beantragen die
- Grundsicherung für Arbeitsuchende/Sozialgeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
beziehen und unter 18 Jahre bzw. Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre sind.
Die Volkshochschule übernimmt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes die Funktion einer Koordinierungsstelle zwischen der Stadt Cottbus und den potenziellen regionalen Anbietern von Lernförderungsmaßnahmen für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche.
Die Anbieterliste (PDF / 30.10 KByte / 04.05.2012)zeigt alle Nachhilfeeinrichtungen der Stadt, mit denen aktuelle Vereinbarungen zur Lernförderung abgeschlossen wurden.
Diese Liste liegt auch in allen Schulen der Stadt sowie dem Fachbereich Soziales aus.
| Einrichtungen, die sich ebenfalls als Anbieter für Lernförderung bewerben möchten, wenden sich in der Volkshochschule Cottbus an | |
| Frau Angelika Klossek | |
| 0355 612 3411 | |
| volkshochschule@cottbus.de |
Eltern von anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen wenden sich bitte an den Fachbereich Soziales, um sich dort entsprechend beraten zu lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Fachbereiches Soziales.