Bildungs- und Teilhabepaket - Lernförderung

Bundesrat und Bundestag haben das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beschlossen.
Leistungen können diejenigen beantragen die

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende/Sozialgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

beziehen und unter 18 Jahre bzw. Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre sind.

Die Volkshochschule übernimmt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes die Funktion einer Koordinierungsstelle zwischen der Stadt Cottbus und den potenziellen regionalen Anbietern von Lernförderungsmaßnahmen für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche.

Die Anbieterliste (PDF / 30.10 KByte / 04.05.2012)zeigt alle Nachhilfeeinrichtungen der Stadt, mit denen aktuelle Vereinbarungen zur Lernförderung abgeschlossen wurden.
Diese Liste liegt auch in allen Schulen der Stadt sowie dem Fachbereich Soziales aus.

Wichtiger Hinweis
Einrichtungen, die sich ebenfalls als Anbieter für Lernförderung bewerben möchten, wenden sich in der Volkshochschule Cottbus an
Ansprechpartner
Frau Angelika Klossek
Telefon
0355 612 3411
E-Mail-Adresse
volkshochschule@cottbus.de

Eltern von anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen wenden sich bitte an den Fachbereich Soziales, um sich dort entsprechend beraten zu lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Fachbereiches Soziales.