Benutzungs- und Entgeltordnung
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. Bbg. Teil I S. 286 ff) in der jeweils geltenden Fassung und § 1 der Satzung der Volkshochschule der Stadt Cottbus (Amtsblatt der Stadt Cottbus vom 21.05.2011) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus in ihrer Tagung am 29. Juni 2011 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Volkshochschule Cottbus beschlossen.
§ 1 Teilnahme
1) Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Weiterbildungsveranstaltung der Grundversorgung entsprechend Brandenburgischem Weiterbildungsgesetz erfolgt unter Verwendung des entsprechenden Anmeldeformulars. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Reservierung eines Kursplatzes kann telefonisch erfolgen.
Der Teilnehmer erhält als rechtsverbindlichen Unterrichtsvertrag eine Teilnahmebestätigung in Verbindung mit einer Rechnung.
Eine Kündigung des Unterrichtsvertrages unter gänzlicher oder teilweiser Erstattung der Entgelte ist nur nach den in § 3 Abs. 7 benannten Gründen möglich.
2) Beendigung
Die Lehrkräfte der Volkshochschule sind nicht berechtigt Kündigungen des Unterrichtsvertrages entgegenzunehmen.
Beabsichtigt der Teilnehmer einen Erstattungsanspruch des Kursentgeltes geltend zu machen, bedarf es der schriftlichen Kündigung gemäß den Regelungen § 3 Abs. 7.
3) Teilnahmenachweis
Auf Wunsch wird über die tatsächliche Kursteilnahme ein schriftlicher Nachweis ausgestellt.
Dafür wird eine Gebühr auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cottbus in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
§ 2 Kurse
1) Unterrichtseinheiten
Die Kurse gliedern sich in der Regel in Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit beträgt in der Regel 45 Minuten. Abweichende Regelungen im Einzelfall werden im jeweiligen Semesterprogramm gesondert ausgewiesen.
Die Unterrichtseinheit ist Grundlage der Entgeltberechnung.
2)
Die Teilnahme an den Kursen ist nur mit gültiger Teilnahmebestätigung möglich. Diese ist bei Beginn der Veranstaltung der Lehrkraft vorzulegen.
§ 3 Entgelte
1) Entgelthöhe
Für Weiterbildungsveranstaltungen der Grundversorgung entsprechend Brandenburgischem Weiterbildungsgesetz betragen die Mindestentgelte pro Unterrichtseinheit:
| Bereiche | ab 7 Teilnehmer |
| Sprachen, Arbeit und Beruf (außer Informatik), Spezial | 2,90 € |
| Gesundheit | 3,00 € |
| Gesellschaft, Kunst und Kultur | 3,20 € |
| ab 6 Teilnehmer | |
| Informatik | 3,50 € |
2) Umlegung der Entgeltdifferenz
Wird die für einen Kurs zu Grunde gelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und kann der Kurs dadurch nicht wie geplant durchgeführt werden, so kann bei ausdrücklichem Einverständnis der übrigen Teilnehmer der Differenzbetrag auf die Teilnehmer umgelegt und der Kurs realisiert werden.
3) Entgelthöhe für Intensivkurse
Werden Weiterbildungsveranstaltungen der Grundversorgung entsprechend Brandenburgischem Weiterbildungsgesetz als Intensivkurse angeboten, betragen die Mindestentgelte pro Unterrichtseinheit:
| Bereiche | 3 bis 5 Teilnehmer |
| Sprachen, Arbeit und Beruf (außer Informatik), Spezial | 7,00 € |
| Gesundheit | 7,50 € |
| Gesellschaft, Kunst und Kultur | 8,00 € |
| Informatik | 8,50 € |
4) Kosten für Material
Soweit erforderlich werden für alle weiteren Kurse notwendige Verbrauchsmaterialien, die nicht durch die Teilnehmer selbst zu stellen sind, im Semesterprogramm ausgewiesen und sind bei der Lehrkraft zu erstatten.
Für die Anfertigung von Kopien von Unterrichtsmaterialien im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden 0,05 € je Blatt erhoben.
5) Fälligkeit
Die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes entsteht mit der rechtsverbindlichen Teilnahmebestätigung. Die Entgelte werden bei Veranstaltungsbeginn fällig.
Der Teilnehmer erhält eine Rechnung. Die Zahlung kann per Einzugsermächtigung, Überweisung, EC-Karte oder in bar erfolgen.
6) Ermäßigungen von Entgelten
Empfänger von laufenden Leistungen nach SGB II und XII, Asylbewerberleistungsgesetz und Bezieher von Wohngeld erhalten bei der Kursanmeldung, soweit nicht eine Erstattung des Entgeltes durch Dritte an den Teilnehmer erfolgt, eine Ermäßigung von 50 % des Kursentgeltes. Bei der Anmeldung ist der Bescheid vorzulegen.
Eine rückwirkende Ermäßigung nach Kursbeginn erfolgt nicht.
Eine Ermäßigung von Kosten für Verbrauchsmaterialien erfolgt nicht.
7) Erstattungen von Entgelten
Das Entgelt wird in voller Höhe erstattet, wenn ein Kurs nicht zustande kommt.
Das Entgelt wird in Höhe des anteiligen Entgeltes je Unterrichtseinheit erstattet, wenn einzelne Unterrichtseinheiten nicht zustande kommen oder ein Kurs nicht zu Ende geführt werden kann.
Das Entgelt kann im Einzelfall gänzlich bzw. anteilig erstattet werden wenn,
- eine Teilnahme durch Erkrankung, Wegzug, berufliche Tätigkeit bzw. andere schwerwiegende Gründe glaubhaft verhindert wird
- eine Teilnahme wegen notwendiger Änderungen der Kurszeit oder des Kursortes unzumutbar ist.
In diesen Einzelfällen bedarf es einer umgehenden schriftlichen Kündigung unter Angabe und gegebenenfalls Nachweis der Gründe. Bei Erstattung im Einzelfall wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 € einbehalten.
Die Erstattung erfolgt bargeldlos. Dazu ist der Volkshochschule eine Bankverbindung mitzuteilen, soweit sie nicht bereits vorliegt.
§ 4 Gutscheine
In der Volkshochschule können Gutscheine zu einem individuell festgelegten Wert erworben werden. Diese können nur durch Buchung von Kursen verrechnet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
§ 5 Ordnung
Die Stadt Cottbus haftet nicht für den Verlust von privaten Gegenständen und Sachen der Teilnehmer.
Beschädigungen an Geräten und Inventar sind der Lehrkraft unverzüglich mitzuteilen.
Im Rahmen der Kurse genutzte Geräte, Inventargegenstände, Einrichtungen und Räume sind sorgsam zu behandeln und jede Beschädigung und Verunreinigung ist zu unterlassen. Für entstandene Schäden haftet der Verursacher.
Dem Kursleiter steht das Hausrecht zu.
§ 6 Inkrafttreten
Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01. August 2011 in Kraft.