Amts- und Vertrauensärztlicher Dienst
Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (BbgGDG vom 23. April 2008) erstellt das Gesundheitsamt Gutachten, Gesundheitszeugnisse und amtliche Bescheinigungen.
Der Amts- und Vertrauensärztliche Dienst hat sich zu gesundheitlichen Belangen gutachtlich zu äußern, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist.
Begutachtung und Rechtsgrundlage:
- Belehrungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz § 42/43(IfSG)
- Untersuchungen für den öffentlichen Dienst
- Begutachtungen nach dem Beamtenrecht
- Begutachtungen nach dem Sozialhilferecht
- Erstellen von amtlichen Bescheinigungen
- Durchführung von öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen
- Begutachtungen im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden
Allgemeine Informationen
| Puschkinpromenade 25 (Eingang auch über Karl-Marx-Str. 67 möglich) 03044 Cottbus | ||||||||||
| Adresse auf dem Stadtplan anzeigen (Luftbild) | ||||||||||
| Amtsärztin: Frau Glosemeyer | ||||||||||
| 0355/ 612 32 64 | ||||||||||
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Allgemeine Informationen
| Sachbearbeiterin: Frau Gall | |
| 0355/ 612 32 64 | |
| nicole.gall@neumarkt.cottbus.de |