Untere Wasserbehörde
Dienstleistungen für Bürger
Informative Auskunft, aber auch Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen für:
- Genehmigung wasserwirtschaftlicher/wasserbaulicher Anlagen in, an,
unter und über Gewässern
Tel.: 612 2786 - Erlaubnis für Abwasserableitung und -behandlung einschließlich
Regenwasser
Tel.: 612 2871 - Anzeigen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bei
Errichtung, Betrieb, wesentlicher Änderung und Stillegung von:
- Ölheizungen mit Tankanlage
- Tanklager
- Altöllager ab 100 l
- Anlagen von Jauche, Gülle oder Silosickersäfte
- Lager für wassergefährdende Stoffe aller Art
- Anträge / Anzeigen für Grundwasserhaltungsmaßnahmen, Bohrungen für
Brunnen und Wärmepumpen und Grundwasserentnahmen
Tel.: 612 2782
Interessante Informationen
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Trinkwassergewinnung für Cottbus und Umgebung:
Diese erfolgt ausschließlich über Grundwasserfassungen aus Tiefen bis zu 60 m. Diese erfolgen für das Wasserwerk I in Cottbus-Sachsendorf auf dem Territorium der Stadt Cottbus sowie für das Wasserwerk II in Cottbus, Fehrower Weg aus dem Landkreis Spree-Neiße (Fassung Ruben). Zur Durchsetzung des Grundwasserschutzes sind ganz besonders in Trinkwasserschutzgebieten konkrete Verbote, Gebote, Nutzungsbeschränkungen u.a. festgeschrieben, welche gesondert für jede einzelne Schutzzone - I, II, oder III - ausgewiesen sind. So sind z.B. im gesamten Trinkwasserschutzgebiet der Bau von Tankstellen, die Errichtung baulicher Anlagen und die Betreibung von Ölheizungsanlagen oder auch Wärmepumpen in der Trinkwasserschutzzone II verboten.
Cottbus verfügt über 100 % Trinkwasserversorgung in ausgezeichneter Qualität
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Fließgewässer:
die gesamte Länge beträgt ca. 240 km im Territorium
Gewässer I. Ordnung: Spree einschließlich Mühlgraben
Gewässer II. Ordnung: Hammergraben, Priorgraben, verlegtes Tranitzfließ, Koppatz-Kahrener Landgraben, Grabensystem Schmellwitz, Sandower Landgraben; Ströbitzer Landgraben; Hechtgraben; Moorgraben; Zahsower Landgraben; Madlower Fabrikgraben; Willmersdorfer Hauptgraben; Branitz-Dissenchener Landgraben; Schwarzer Graben
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Abwasserbeseitigung:
94%iger Abwasseranschluss an moderne Großkläranlage
Die zentrale Abwasserbehandlung erfolgt über die öffentliche Kläranlage Cottbus:
Inbetriebnahme der neuen Kläranlage: 30.09.1994
Inbetriebnahme des neuen Einlaufbauwerkes für die Kläranlage: Dezember 1998
Einleitung des nach der Abwasserverordnung (Anhang 1 - Größenklasse 5) gereinigten Abwassers erfolgt in die Spree
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Hochwasserschutz: - Hochwasserschutzanlagen:
Regulierung über die Talsperre Spremberg; Deichanlagen links- und rechtsseitig der Spree; Madlower Wehr; Kiekebuscher Wehr; "Kleines Spreewehr"; "Großes Spreewehr"
Allgemeine Informationen
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Neumarkt 5 03046 Cottbus | |
| Adresse auf dem Stadtplan anzeigen (Luftbild) | |
| Umweltamt@cottbus.de | |
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Dienstag: 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |