Servicebereich Ordnungsaufgaben / Vollzugsdienst
Dieser Bereich umfasst die Gebiete der Gefahrenabwehr sowie Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Cottbus. Hierzu zählen unter anderem das Erlaubniswesen, die Durchsetzung der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, Kontrollen im ruhenden Verkehr und auch die Zwangsstilllegungen von Fahrzeugen.
Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Sie über Schwerpunkte des Bereiches informieren und Ansprechpartner benennen.
Für Anfragen, Hinweise und Mitteilungen steht Ihnen die Hotline
Tel.: 612 3456 ständig zur Verfügung (außerhalb der Dienstzeiten ist ein Anrufbeantworter geschalten).
| Dispatcher |
Technisches Rathaus Karl-Marx-Straße 67 Zi. 3.103 | Tel.: 612 2345 Fax: 612 3603 |
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Servicebereichsleiter Herr Gransalke | Technisches Rathaus Zi. 3.102 | Tel.: 612 2322 |
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Teamleiter Ordnungsaufgaben Frau Kallenbach | Technisches Rathaus Zi. 3.105 | Tel.: 612 2329 |
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Teamleiter Vollzugsdienst Herr Meier | Technisches Rathaus Zi. 3.104 | Tel.: 612 2357 |
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Teamleiter Vollzugsdienst Herr Heine | Technisches Rathaus Zi. 3.104 | Tel.: 612 3620 |
Vollzugsdienst
Der Vollzugsdienst hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Bestandteil des ordnungsbehördlichen Gefüges zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Cottbus entwickelt. Neben vielen gesetzlichen Bestimmungen kommt insbesondere der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Cottbus (Stadtordnung)eine spezielle Bedeutung bei der von den Bürgerinnen und Bürgern öffentlich wahrgenommenen täglichen Aufgabenerledigung zu.
Auch wenn mit dem Vollzugsdienst die ungeliebten Knöllchen verbunden werden, verstehen wir uns in erster Linie als Dienstleister für alle Bürger dieser Stadt.
Dies macht unser Aufgabenspektrum deutlich:
• Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung
• Durchsetzung der Sauberkeit auf Grundlage der Satzung der Stadt Cottbus über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung)
• Beseitigung von illegalen Müllablagerungen
• Kontrolle des ruhenden Verkehrs
• Abschleppen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen
• Zwangsweise Stilllegung von Fahrzeugen
• Fahrzeugführerermittlungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten- / Bußgeldverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen / Rotlichtverstößen
• Wohnsitzermittlungen
• Kontrollen nach der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg-
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden