Servicebereich Ordnungsaufgaben / Vollzugsdienst

Dieser Bereich umfasst die Gebiete der Gefahrenabwehr sowie Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Cottbus. Hierzu zählen unter anderem das Erlaubniswesen, die Durchsetzung der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, Kontrollen im ruhenden Verkehr und auch die Zwangsstilllegungen von Fahrzeugen.
Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Sie über Schwerpunkte des Bereiches informieren und Ansprechpartner benennen.

Für Anfragen, Hinweise und Mitteilungen steht Ihnen die Hotline Tel.: 612 3456 ständig zur Verfügung (außerhalb der Dienstzeiten ist ein Anrufbeantworter geschalten).

Dispatcher Technisches Rathaus
Karl-Marx-Straße 67
Zi. 3.103
Tel.: 612 2345
Fax: 612 3603
Servicebereichsleiter
Herr Gransalke


Technisches Rathaus
Zi. 3.102
Tel.: 612 2322
Teamleiter Ordnungsaufgaben
Frau Kallenbach
Technisches Rathaus
Zi. 3.105
Tel.: 612 2329
Teamleiter Vollzugsdienst
Herr Meier
Technisches Rathaus
Zi. 3.104
Tel.: 612 2357
Teamleiter Vollzugsdienst
Herr Heine
Technisches Rathaus
Zi. 3.104
Tel.: 612 3620

Vollzugsdienst

Der Vollzugsdienst hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Bestandteil des ordnungsbehördlichen Gefüges zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Cottbus entwickelt. Neben vielen gesetzlichen Bestimmungen kommt insbesondere der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Cottbus (Stadtordnung)eine spezielle Bedeutung bei der von den Bürgerinnen und Bürgern öffentlich wahrgenommenen täglichen Aufgabenerledigung zu.
Auch wenn mit dem Vollzugsdienst die ungeliebten Knöllchen verbunden werden, verstehen wir uns in erster Linie als Dienstleister für alle Bürger dieser Stadt.

Dies macht unser Aufgabenspektrum deutlich:

• Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung
• Durchsetzung der Sauberkeit auf Grundlage der Satzung der Stadt Cottbus über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung)
• Beseitigung von illegalen Müllablagerungen
• Kontrolle des ruhenden Verkehrs
• Abschleppen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen
• Zwangsweise Stilllegung von Fahrzeugen
• Fahrzeugführerermittlungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten- / Bußgeldverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen / Rotlichtverstößen
• Wohnsitzermittlungen
• Kontrollen nach der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg-
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden