Am 05.01.1990 erließ der Ministerrat der DDR, unterzeichnet durch den Generalleutnant Ahrendt, erste Festlegungen zum Dienst in der Feuerwehr. Hier heißt es u.a.:

  • 3. Ein zweckentfremdeter Einsatz von Angehörigen sowie Technik und Ausrüstung des Organ Feuerwehr ist nicht statthaft. Bestehende Kommandierungen zu nicht dem Organ Feuerwehr obliegenden Aufgaben sind rückgängig zu machen.
  • 4. Die 2. Grundsatzentscheidung zur DV 55/83 wird mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Kommandos Feuerwehr, .... bleiben in dem mit dem Stichtag 31.12.1989 vorhandenen Planstellenvolumen bestehen. Die Funktionen in den Kommando Feuerwehr sowie die Mindeststärken der Wachabteilungen sind auf der Grundlage der Rahmenstruktur durch die Leiter der Abteilung Feuerwehr der BdVP in eigener Zuständigkeit festzulegen. ...."

Auf Grund dieses Befehles beschränkte sich die Berufsfeuerwehr, wie auch die Freiwilligen Feuerwehren, nur noch auf "typische" Feuerwehreinsätze. Obwohl in dieser Zeit, insbesondere bei der Organisation der Feuerwehren, ein fast "rechtloser Zustand" herrschte, wurde der Feuerwehrdienst ohne Zwischenfälle durchgeführt. Nach wie vor wurde die Berufsfeuerwehr organisatorisch und finanziell durch die Polizei und die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Cottbus durch die Abt. Innere Angelegenheiten der Stadt Cottbus geführt. Allerdings gab es in diesem Zeitraum keine neuen Investitionen durch diese Träger der Brandschutzes mehr.

Eine Arbeitsgruppe unter der Führung von Bernd Brodowski führte in dieser Zeit intensive Gespräche zwecks Überleitung der Berufsfeuerwehr von der Polizei zur Stadtverwaltung Cottbus. Galt es doch, die dadurch entstehenden personellen, finanziellen und technischen Probleme zu lösen.

Zum 01.01.1991 war dieser Prozess abgeschlossen, dem gesamten Personalbestand der Berufsfeuerwehr Cottbus wurde zum 31.12.1990 durch die Polizei gekündigt, und es wurden neue Arbeitsverträge mit der Stadt Cottbus zum 01.01.1991 eingegangen. Ab diesem Zeitpunkt gehörten die Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Cottbus wieder untrennbar zusammen, welche nun im Amt 38, später dann Amt 37 der Stadtverwaltung Cottbus als Feuerwehr Cottbus geführt wird.

Einen weiteren Aufgabenbereich erhielt die Berufsfeuerwehr mit der Umstrukturierung des Rettungsdienstes in der Stadt Cottbus, denn nun war dieser, genau wie vor 1945, Aufgabe der Feuerwehr. Mit Wirkung zum 01.02.1991 wurde der Rettungsdienst dem Amt 37 Feuerwehr übertragen. Somit hatte die Feuerwehr wieder ihr altes angestammtes Arbeitsgebiet als eine neue große Herausforderung zurückerhalten.

Zum 01.04. 1991 wurde dann die 3. Wachabteilung der BF ins Leben gerufen und am 04.04.1991 die erste Schicht gefahren. Im 4. Quartal 1991 wurde mit dem Bau einer neuen Leitstelle begonnen, und mit der offiziellen Übergabe am 04.11.1992 war der Aufbau dieser integrierten Leitstelle beendet.
Des Weiteren wurde neue Technik und Ausrüstung für die Feuerwehr Cottbus beschafft. Unter anderem war dies ein Gerätewagen Gefahrgut und ein Rüstwagen RW2 Indienststellung am 23.01.1992, eine Drehleiter Camiva Indienststellung am 03.07.1992, Rettungswagen sowie ein Tanklöschfahrzeug TLF 24 21.05.1993. Für die Kameraden wurde ebenso die dringend benötigte Schutzausrüstung und Bekleidung beschafft. Gleichzeitig begann die Ausrüstung der FF der Stadt Cottbus mit neuer Technik. So erhielt die FF Madlow als erste Wehr am 03.11.1992 ein neues TLF 16/25. Zum 01.11.1993 wurde der größte Teil des Personals der Berufsfeuerwehr Cottbus verbeamtet.
Bedingt durch die Kreis-Gebietsreform 1994 im Land Brandenburg wurden Orte im Randgebiet von Cottbus nach Cottbus eingemeindet. Mit dieser Eingemeindung wurden, wie schon 1950, auch die dortigen Freiwilligen Feuerwehren in den Bestand der Feuerwehr Cottbus übernommen. Zu den neu eingemeindeten Orten gehörten Döbbrick, Maiberg, Sielow, Merzdorf, Dissenchen, Schliechow, Kahren, Willmersdorf sowie Branitz. Durch diese Gebietsreform vergrößerte sich zum Stichtag 1. Januar 1994 das Stadtgebiet Cottbus und somit der Verantwortungsbereich der Berufsfeuerwehr um das Dreifache.

Am 25.01.1995 beschlossen dann die Cottbuser Stadtverordneten den Neubau einer neuen Hauptfeuer- und Rettungswache in Cottbus. Am 02.04.1997 erfolgte für den Neubau der Feuer- und Rettungswache die feierliche Grundsteinlegung durch den Oberbürgermeister Waldemar Kleinschmidt sowie Vertretern des Spree-Neiße Kreises. Da ab diesem Zeitpunkt ein zügiger Bauablauf erfolgte, konnte schon am 26. August 1997 das Richtfest erfolgen. Mit der Fertigstellung der neuen Wache wurde am 23. Juni 1999 die nun gemeinsam betriebene Leitstelle Cottbus/Spree Neiße in Betrieb genommen. Die modernste Leitstelle Deutschlands befindet sich im Bauteil 1 über 2 Etagen. Im Erdgeschoss wurde der vollklimatisierte Leitstellenraum mit 6 Arbeitsplätzen geschaffen. Die Wachschichten begannen ihren Dienst am 01.07.1999, nachdem der Personalbestand vorher auf die Wachen aufgeteilt wurden, in der neuen Wache, genau 69 Jahre und einem Tag nach der feierlichen Übergabe der Wache in der Ewald-Haase-Straße am 30.! 06.1930. Am 10. Juli 1999 erfolgte am Tag der offenen Tür mit über 10.000 Gästen und Besuchern die feierliche Übergabe der Hauptfeuer- und Rettungswache durch den Oberbürgermeister Waldemar Kleinschmidt. Als weitere Gäste konnten u.a. neben den vielen Feuerwehren aus der näheren und weiteren Umgebung Vertreter des Spree-Neiße- Kreises, der Ministerpräsident Manfred Stolpe, der Landesbrandmeister Helmdach begrüßt werden. Durch die Katholische und Evangelische Kirche wurde die neue Feuerwache gesegnet und im Anschluss fand die feierliche Fahnenweihe statt. Seit diesem Zeitpunkt besitzt die Feuerwehr Cottbus eine eigene Traditionsfahne.