Wohngeld/Wohnungswesen

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist eine Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) benötigen.

Allgemeine Informationen

Was sind die Vorraussetzungen für den Wohngeldbezug?

Voraussetzung für Wohngeld ist, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete (bzw. Belastung) durch eigenes Einkommen bestritten wird. Ein schriftlicher Antrag auf Wohngeld muss in jedem fall gestellt werden.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind demnach im wesentlichen Empfänger von:

  • Arbeitslosengeld II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter
  • alleinstehende Auszubildende / Studenten mit Bezug von BAB / BAföG
  • alleinstehende Wehr- und Zivildienstleistende

Um zu prüfen ob und in welcher höhe Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, kommen Sie bitte zu den unten genannten Sprechzeiten vorbei.

Wo kann ich meinen Antrag auf Wohngeld stellen und was brauche ich dafür?

Einen Antrag auf Wohngeld können Sie an unseren Sprechtagen (siehe unten) direkt in der Wohngeldstelle des technischen Rathauses stellen. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie Ihren Antrag im Stadtbüro oder per Post einreichen.

Bitte achten Sie darauf zu allen Angaben in Ihrem Antrag entsprechende Nachweise in Kopie beizulegen (Kontoauszug, Miete, Lohnzettel, Rentenbescheid usw.). Nachstehend finden Sie eine Auflistung der im Normalfall notwendigen Unterlagen:

Für die Nachreichung fehlender Unterlagen können Sie zusätzlich unseren Briefkasten im Eingangsbereich der Wohngeldstelle nutzen.

Sonstige Hinweise

Bei Änderung der Verhältnisse (Einkommen, Miete, Haushaltsmitglieder, ...) im Bewilligungszeitraum um mehr als 15%, ist folgende Veränderungsmitteilung auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen (in Kopie) einzureichen.

Wohngeld wird immer erst ab dem Monat bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde. Sollten Sie Ihren Antrag beispielsweise erst am 15. Mai stellen, so haben Sie ab dem 01. Mai einen Anspruch auf Wohngeld. Eine formlose Antragstellung zu Fristwahrung ist möglich.

Wohnungswesen

Allgemeine Informationen

Link zur Homepage
zum Download: Informationsblatt "Wohngeld" (PDF / 17.53 KByte / 03.12.2010)
Anschrift
Stadtverwaltung Cottbus
Technisches Rathaus
3. Etage, Zimmer 3.023 bis 3.048
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
Adresse auf dem Stadtplan anzeigen (Luftbild)
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Telefon
telefonische Sprechzeiten der Wohngeldstelle: (Tel.: 0355/612-0)
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
E-Mail-Adresse
wohngeldstelle@neumarkt.cottbus.de

weitere Informationen

Foto: Informationsblatt "Wohngeld"
Informationsblatt "Wohngeld" (wird auch als Download bei den allgemeinen Informationen angeboten)