Wohngeld/Wohnungswesen
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) benötigen.
Allgemeine Informationen
- Wohngeld für Kinder von Harz IV Empfängern (PDF / 27.55 KByte / 20.04.2010)
- Wohngeld für Auszubildende und Studenten (PDF / 116.51 KByte / 20.04.2010)
- Wohngeld - Ratschläge und Hinweise (PDF / 3.47 MByte / 20.04.2010)
Was sind die Vorraussetzungen für den Wohngeldbezug?
Voraussetzung für Wohngeld ist, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete (bzw. Belastung) durch eigenes Einkommen bestritten wird. Ein schriftlicher Antrag auf Wohngeld muss in jedem fall gestellt werden.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind demnach im wesentlichen Empfänger von:
- Arbeitslosengeld II
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter
- alleinstehende Auszubildende / Studenten mit Bezug von BAB / BAföG
- alleinstehende Wehr- und Zivildienstleistende
Um zu prüfen ob und in welcher höhe Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, kommen Sie bitte zu den unten genannten Sprechzeiten vorbei.
Wo kann ich meinen Antrag auf Wohngeld stellen und was brauche ich dafür?
Einen Antrag auf Wohngeld können Sie an unseren Sprechtagen (siehe unten) direkt in der Wohngeldstelle des technischen Rathauses stellen. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie Ihren Antrag im Stadtbüro oder per Post einreichen.
Bitte achten Sie darauf zu allen Angaben in Ihrem Antrag entsprechende Nachweise in Kopie beizulegen (Kontoauszug, Miete, Lohnzettel, Rentenbescheid usw.). Nachstehend finden Sie eine Auflistung der im Normalfall notwendigen Unterlagen:
- Nachweise zum Wohngeldantrag (PDF / 67.40 KByte / 20.04.2010)
Für die Nachreichung fehlender Unterlagen können Sie zusätzlich unseren Briefkasten im Eingangsbereich der Wohngeldstelle nutzen.
Sonstige Hinweise
Bei Änderung der Verhältnisse (Einkommen, Miete, Haushaltsmitglieder, ...) im Bewilligungszeitraum um mehr als 15%, ist folgende Veränderungsmitteilung auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen (in Kopie) einzureichen.
- Veränderungsmittelung zum Bescheid über Wohngeld (PDF / 7.66 MByte / 02.02.2011)
Wohnungswesen
Allgemeine Informationen
| zum Download: Informationsblatt "Wohngeld" (PDF / 17.53 KByte / 03.12.2010) | |
| Stadtverwaltung Cottbus Technisches Rathaus 3. Etage, Zimmer 3.023 bis 3.048 Karl-Marx-Str. 67 03044 Cottbus | |
| Adresse auf dem Stadtplan anzeigen (Luftbild) | |
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Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr | |
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telefonische Sprechzeiten der Wohngeldstelle: (Tel.: 0355/612-0) Montag 09:00 - 12:00 Uhr | |
| wohngeldstelle@neumarkt.cottbus.de |