Fachbereich 33 - Bürgerservice
Im Fachbereich Bürgerservice der Stadt Cottbus sind die Servicebereiche Ausländerbehörde, Stadtbüro, Standesamt, Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Wohngeldstelle zusammengefasst. Außerdem ist der Bereich verantwortlich für die Organisation von Wahlen, Volks- oder Bürgerentscheiden.
Von den Mitarbeitern des Fachbereiches wird eine Vielzahl der am meisten von den Bürgern bzw. Kunden nachgefragten kommunalen Dienstleistungen - selbstverständlich freundlich :-) und kompetent - angeboten.
Hervorzuheben ist dabei die zentrale Serviceeinrichtung der Stadt Cottbus, das Stadtbüro-City. Dort können an sechs Tagen in der Woche verschiedenste Leistungen "aus einer Hand" in Anspruch genommen werden.
Service unseres Fachbereiches
Wir stellen Ihnen hier alle
unseres Fachbereichs zur Verfügung.
Aktuelle Informationen
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Monatliche Information zur Einwohnerentwicklung und zum KfZ-Bestand (PDF / 131.20 KByte / 16.01.2012)
Stand: 31.12.2011
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Cottbuser Mietspiegel 2011 (PDF / 430.33 KByte / 28.07.2011),
Betriebskostenübersicht 2011 (PDF / 652.49 KByte / 01.08.2011)
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Der neue Personalausweis
Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. -
Informationen zum Erstwohnsitzmodell
Studierende an der Brandenburgischen Technischen Universität bzw. der Hochschule Lausitz sowie Auszubildende oder Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Bonus.
Anspruchsberechtigte müssen in mindestens zwei Gemeinden in Deutschland gemeldet sein und sich bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Bonus beantragt wird, in Cottbus mit Hauptwohnung angemeldet haben.
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Informationen zur "Cottbus-Prämie"
Die kreisfreie Stadt Cottbus erteilt finanzielle Leistungen an Bürger, die mit Hauptwohnung in Cottbus angemeldet sind. Anspruchsberechtigt sind Studierende, die ihr Direktstudium in den Städten Berlin, Dresden, Frankfurt/Oder, Potsdam, Senftenberg oder Wildau absolvieren, in zwei oder mehreren Gemeinden in Deutschland gemeldet sind, und am Stichtag in Cottbus mit Hauptwohnung angemeldet bleiben.
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Erhöhtes Kundenaufkommen:
Bitte beachten Sie, dass bei sehr hohem Kundenaufkommen bereits vor Ablauf der ausgewiesenen Sprechzeiten keine Wartemarken mehr ausgegeben werden, um die Bedienung der schon wartenden Kunden zu gewährleisten. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte nutzen Sie auch unsere Online-Terminvereinbarung.
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Online-Terminvereinbarung für den Besuch im Stadtbüro:
Einen Termin für Ihren Besuch im Stadtbüro können Sie hier buchen.
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Telefonischer Informationsdienst des Stadtbüros:
Ab sofort steht Ihnen unser telefonischer Informationsdienst unter der Telefonnummer 0355 612 2070 zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Leistungsangebot, die Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren werden beantwortet und die aktuellsten Veränderungen bzw. Hinweise angesagt.
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Dokumentenausgabe:
Die Ausgabe von beantragten Personalausweisen und Reisepässen erfolgt von Montag bis Freitag im Technischen Rathaus in der 2. Etage Zimmer 2.130 zu den Öffnungszeiten des Stadtbüros. Samstags ist keine Ausgabe von Dokumenten möglich.
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Wichtige Hinweise zur Identifikationsnummer (PDF / 11.35 KByte / 03.04.2009)
- Informatives zur Identifikationsnummer
- Verwendung der Identifikationsnummer
- Umgang mit der vergebenen Identifikationsnummer
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Visumfreies Reisen in die USA
Ab dem 12. Januar 2009 können Einreisende aus Ländern des “Visa Waiver” Programms (VWP), also auch alle Deutschen, visumfrei auf dem See- oder Luftweg in die USA (auch Transit) einreisen...
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Einrichtung einer Übermittlungssperre auf Antrag
Jeder Bürger hat gemäß dem Brandenburgischen Meldegesetz (BbgMeldeG) das Recht, der Weitergabe seiner persönlichen Daten aus dem Melderegister zu widersprechen und diese sperren zu lassen.
Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Die Meldebehörden übermitteln dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden. Es besteht auch ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung.
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Wichtiger Hinweis für Ihren Auslandsurlaub
Welches Dokument (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) benötigen Sie?...
Allgemeine Informationen
| Fachbereichsleiter: Carsten Konzack, M.B.L. | |
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Bürgerservice Technisches Rathaus, 2. Etage Karl-Marx-Str. 67 03044 Cottbus oder: Postfach 10 12 35 03012 Cottbus | |
| Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Stadtbüro | |
| Hier finden Sie uns ! (Luftbild) | |
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0355/612 3315 bzw. 0355 /612 4751 (für Fahrerlaubnis- und KfZ-Angelegenheiten) | |
| 0355/612 3303 | |
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Buergeramt@cottbus.de
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