Cottbus-Prämie

Die kreisfreie Stadt Cottbus erteilt finanzielle Leistungen an Bürger, die mit Hauptwohnung in Cottbus angemeldet sind. Die Leistung wird nur auf Antrag und im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung dieser Leistung.

Wichtig:

Anspruchsberechtigt sind Studierende, die ihr Direktstudium in den Städten Berlin, Dresden, Frankfurt/Oder, Potsdam, Senftenberg oder Wildau absolvieren, in zwei oder mehreren Gemeinden in Deutschland gemeldet sind, und am Stichtag in Cottbus mit Hauptwohnung angemeldet bleiben.

Wie hoch ist der Bonus?

Jeder anspruchsberechtigte Bürger erhält eine Zuwendung in Höhe von 150 EURO pro Studienjahr.

Was muss ich tun?

Entweder mit dem Nachweis über das Studium in einem Stadtbüro persönlich den Antrag stellen, oder den vollständig ausgefüllten Antrag und den o.g. Nachweis an die Stadtverwaltung Cottbus, Bürgerservice, Postfach 10 12 35, 03012 Cottbus senden.

Öffnungszeiten:

Stadtbüro - City, Technisches Rathaus,
Karl-Marx-Straße 67
Mo 8:30 - 12:00 Uhr
Di, Do 8:30 - 18:00 Uhr
Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Sa 9:00 - 12:00 Uhr

Hinweise:

Bitte nutzen Sie den Antrag aus unserem Online-Angebot, um diesen an Ihrem Rechner auszufüllen. Somit kann die Bearbeitung schneller erfolgen.
Der Antrag auf die finanzielle Zuwendung in Höhe von 150 Euro ist für jedes Kalenderjahr bis spätestens zum 31.12. erneut zu stellen.

Noch Fragen?

Telefon
0355- 612 3342
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