Erstwohnsitzmodell
Studierende an der Brandenburgischen Technischen Universität bzw. der Hochschule Lausitz sowie Auszubildende oder Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Bonus.
Wichtig:
Anspruchsberechtigte müssen in mindestens zwei Gemeinden in Deutschland gemeldet sein und sich bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Bonus beantragt wird, in Cottbus mit Hauptwohnung angemeldet haben.
Wie hoch ist der Bonus?
Für jedes Studien-, Ausbildungs- bzw. Schuljahr gibt es eine Zuwendung in Höhe von 150,- EURO.
Was muss ich tun?
Entweder mit dem Nachweis über Studium, Ausbildung oder Schulbesuch in einem Stadtbüro persönlich den Antrag stellen, oder den vollständig ausgefüllten Antrag und den o.g. Nachweis an die Stadtverwaltung Cottbus, Bürgerservice, Postfach 10 12 35, 03012 Cottbus senden.
Öffnungszeiten:
|
Stadtbüro - City, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 | |
|---|---|
| Mo | 8:30 - 12:00 Uhr |
| Di, Do | 8:30 - 18:00 Uhr |
| Fr | 8:30 - 13:00 Uhr |
| Sa | 9:00 - 12:00 Uhr |
Hinweise:
Bitte nutzen Sie den Antrag aus unsem Oline-Angebot, um diesen an Ihrem Rechner auszufüllen. Somit kann die Bearbeitung schneller erfolgen.
Der Antrag auf die finanzielle Zuwendung in Höhe von 150 Euro ist für
jedes Kalenderjahr bis spätestens zum 31.12. erneut zu stellen.
Die Bewilligung der Leistungen erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres nach der Antragstellung.
Noch Fragen?
| 0355-612 3316 | |
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