Wasserversorgung/Abwasserentsorgung
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Cottbus
In der Stadtverordnetenversammlung wurde am 25.10.2006 das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Cottbus und am 30.11.2011 die Fortschreibung für 2011 beschlossen. Wir stellen Ihnen hier alle Unterlagen zur Verfügung:
- vollständige Beschlussvorlage (Vorlage II-013-31/06 mit Vorlagentext + Anlagen)
- vollständige Beschlussvorlage (Vorlage II-006-33/11 mit Vorlagentext + Anlagen)
Ihr Grundstück wird in Kürze an die öffentliche Kanalisation angeschlossen?
Hier stellen wir Ihnen alle Anträge und Unterlagen als Download zur Verfügung, die für Sie als Anschlussnehmer bei der Herstellung Ihres Anschlusses an die öffentliche Kanalisation wichtig sind:
- 1. Vollmacht Abwasserentsorgung (PDF / 25.89 KByte / 04.08.2009)
- 2. Antrag zur Absetzung der nachweislich zurückgehaltenen Wassermengen Gartenzähler und Gewerbe (PDF / 321.78 KByte / 24.01.2012)
- 3. Information des Amtes zur Herstellung eines Grundstücksanschlusses (PDF / 63.88 KByte / 04.08.2009)
- 4. Antragspaket Kanalanschluss (PDF / 130.16 KByte / 04.08.2009)
- 5. Anzeige ASG / KKA (PDF / 49.34 KByte / 04.08.2009)
- 6. Erklärung zum Einsatz von Brauch- und Grauwasser (PDF / 27.34 KByte / 24.01.2012)
- 7. Information der LWG zur Einführung des Frischwassermaßstabes (PDF / 94.36 KByte / 04.08.2009)
- 8. Stundungsantrag (PDF / 24.47 KByte / 15.07.2011)
- 9. Stundungsantrag - bis zu einem Jahr (PDF / 17.81 KByte / 18.07.2011)
Im Einzelnen beinhalten die Downloads folgende Dokumente:
- Erteilung Vertretungsvollmacht im Rahmen der Abwasserentsorgung
- Erläuterung + Antrag zur Absetzung von nachweislich nicht eingeleiteten Wassermengen nach § 15 Abs. 3 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser – (AEB-A) der Stadt Cottbus (hier Fall I - Gartenzähler), (Fall II - Sachverständigengutachten) und Antrag auf Minderung der Abwassermengen infolge einer Leckage/ Havarie;)
- Informationen des Amtes zur Herstellung eines Grundstücksanschlusses
- Antragspaket Kanalanschluss mit: (1)-Antrag auf Herstellung/ Änderung eines Grundstücksanschlusses an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage (kanalgebunden) (2)-Erklärung zum Niederschlagswasser (3)-Erläuterungen zur Flächenberechnung bei Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation (4)-Anzeige Einleitungsbeginn für Abwasser in die Kanalisation (5)-Erklärung zum Einsatz von Wassermengen aus privaten Anlagen oder Gewässern bzw. dem Einsatz von Brauch- und Grauwasser gemäß § 10 Abwassersatzung (6-7)-Antrag zur Absetzung von nachweislich nicht eingeleiteten Wassermengen nach § 15 Abs. 3 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser – (AEB-A) der Stadt Cottbus (hier Fall I - Gartenzähler) + (Fall II - Sachverständigengutachten)
- Anzeige gem. § 10 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadt Cottbus (ASG/KKA)
- Erklärung zum Einsatz von Wassermengen aus privaten Anlagen oder Gewässern bzw. dem Einsatz von Brauch- und Grauwasser gemäß § 10 Abwassersatzung
- Information der LWG zur Einführung des Frischwassermaßstabes für die Entsorgung der abflusslosen Sammelgruben in Wohn- und Gewerbegrundstücken ab 01.01.2009
- Stundungsantrag für Kanalanschlussbeiträge
Sie erhalten einen Zustimmungsbescheid der Stadt Cottbus, ohne den mit der Ausführung des Anschlusses nicht begonnen werden darf.
Auch die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage bedarf der Genehmigung. Diese wird nach Übersendung des Blattes „Anzeige Einleitungsbeginn für Abwasser in die öffentliche Kanalisation“ - in Verbindung mit der Abnahmebescheinigung der Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG - durch die Stadt Cottbus erteilt.
Sofern Sie die Absetzung von nachweislich nicht eingeleiteten Wassermengen beantragen möchten (z. B. zur Bewässerung des Gartens), ist der „Antrag auf Absetzung von nachweislich nicht eingeleiteten Abwassermengen“ zu stellen. Die Absetzung von nachweislich nicht eingeleiteten Wassermengen ist für Grundstücke mit einer abflusslosen Sammelgrube oder nach Abnahme des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation möglich.
Jeder Anschlussnehmer eines Grundstückes, auf dem auf Dauer von bebauten und befestigten Flächen Niederschlagswasser anfällt, und die bebauten und befestigen Flächen eine Versickerung, Verregnung, Verrieselung nicht zulassen, ist verpflichtet, in den Straßen, in denen eine Ableitung von Niederschlagswasser in den Abwasserkanal möglich ist, sein Grundstück auch bezüglich des Niederschlagswassers an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Die Art der Beseitigung des Niederschlagswassers ist grundsätzlich im beigefügten „Erfassungsblatt zur Ableitung des Niederschlagswassers“ anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie die Übersicht aller Satzungen der Stadt Cottbus.
Hier finden Sie die entsprechenden Satzungen des Fachamtes:
- Abwassersatzung 2009
- 1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung 2010
- 2. Änderungssatzung zur Abwassersatzung 2011
- Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB-A) 2009
- 1. Änderung zu den AEB-A 2010
- 2. Änderung zu den AEB-A 2011
- 3. Änderung zu den AEB-A 2012
- Kanalanschlussbeitragssatzung 2009
Allgemeine Informationen
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Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Sachgebiet Wasser/Abwasser LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG Berliner Str. 19-21 03046 Cottbus | |||||||||||||||||||
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Verhalten im Havariefall:
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die LWG. Havarie-Telefon: 0800-0 594 594