Straßenreinigung/Winterdienst

Mit der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung wird, sofern die Stadt Cottbus die Leistungen der Straßenreinigung nicht gebührenpflichtig realisiert, die Pflicht zur Straßenreinigung dem Eigentümer bzw. Anlieger übertragen. Obliegt die Reinigungspflicht dem Anlieger sind durch ihn, nach Beendigung der Reinigungsarbeiten, Kehricht und sonstige Abfälle unverzüglich, nach Maßgabe der Abfallentsorgungssatzung, zu entsorgen.

Zur Straßenreinigung gehört auch der WINTERDIENST. Dieser umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Gehwegen und Fahrbahnen sowie das Bestreuen der Gehwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte. Die Gehwege sind in einer Breite von bis zu 1,5 m vom Schnee freizuhalten. In der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 22:00 Uhr gefallener Schnee und entstehende Glätte sind am darauf folgenden Werktag bis 07:00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09:00 Uhr zu beseitigen. Für den Winterdienst gilt, dass die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. Bitte bevorraten Sie sich rechtzeitig mit Streugut, das im Handel erhältlich ist.

Hier finden Sie die Übersicht aller Satzungen der Stadt Cottbus.

Hier finden Sie die entsprechenden Satzungen des Fachamtes:

Zusätzlich dazu können die veröffentlichten Amtsblätter heruntergeladen werden:

Fragen

  • zur Reinigung der Straßen, Geh- und Radwege sowie zum Winterdienst
  • zur Bescheiderstellung und zur Widerspruchsbearbeitung,
werden unter folgenden Rufnummern beantwortet:

Telefon
0355/612 2754 oder
0355/612 2724 oder
0355/612 2726