Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadt Cottbus beteiligt ihre Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten u.a. durch die Möglichkeit, Fragen an die Stadtverordnetenversammlung zu richten.
§ 4 (2) der Hauptsatzung regelt dazu:
"In öffentlichen Tagungen der Stadtverordnetenversammlung
sind alle Einwohner, die in der
Stadt Cottbus ihren ständigen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt haben, berechtigt,
Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Tagung
oder anderen städtischen Angelegenheiten
an die Stadtverordnetenversammlung oder den
Oberbürgermeister zu stellen.
Die Fragen sind spätestens am fünften Tag vor
der Tagung schriftlich beim Vorsitzenden der
Stadtverordnetenversammlung einzureichen."
Die Nutzung dieses Formulars ist der schriftlichen Form gleich gestellt.
Damit Ihr Anliegen sachgerecht von uns beantwortet werden kann, bitten wir Sie, uns Ihren Namen und Ihre Postadresse mitzuteilen.