Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadt Cottbus beteiligt ihre Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten u.a. durch die Möglichkeit, Fragen an die Stadtverordnetenversammlung zu richten.

§ 4 (2) der Hauptsatzung regelt dazu:

"In öffentlichen Tagungen der Stadtverordnetenversammlung sind alle Einwohner, die in der Stadt Cottbus ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, berechtigt, Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Tagung oder anderen städtischen Angelegenheiten an die Stadtverordnetenversammlung oder den Oberbürgermeister zu stellen.
Die Fragen sind spätestens am fünften Tag vor der Tagung schriftlich beim Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung einzureichen."

Die Nutzung dieses Formulars ist der schriftlichen Form gleich gestellt.

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